Die FPÖ bekam von der Medienbehörde KommAustria in einem Beschwerdeverfahren gegen den ORF Recht. Es handelte sich dabei um einen "Regierungsbande-Sager" im Rahmen eines Beitrags.
Die Bezeichnung "die ganze blaue Regierungsbande" fiel im Rahmen eines "ZiB-Magazin"-Beitrags im Mai mit dem Titel "Ministerkarussell dreht sich weiter". Der ORF habe damit das Objektivitätsgebot verletzt, heißt es in dem Bescheid der Behörde, der der APA vorliegt.
Laut KommAustria liegt "ein Beispielfall für eine Formulierung vor, die polemisch und unangemessen im Sinne der ständigen Judikatur zum Objektivitätsgebot und insgesamt aus dem Gesamtzusammenhang hervorsticht, sodass sie aus diesem nicht zu rechtfertigen ist". Der Vorwurf, Teil einer Bande zu sein, habe "nach allgemeinem Begriffsverständnis durchaus einen strafrechtlichen Bezug", argumentiert die Behörde.
Dem ORF wurde von der KommAustria nun aufgetragen, innerhalb von sechs Wochen ab Rechtskraft des Bescheides an einem Werktag im Rahmen des "ZiB-Magazins" die Entscheidung zu verlesen. Binnen vier Wochen kann eine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht werden.