Beim sozialpädagogischen Personal in Österreichs Kinder- und Jugend-Wohngemeinschaften stellte die Volksanwaltschaft Mängel fest.
Schwerpunktmäßig wurden in ganz Österreich seit August vergangenen Jahres 131 derartige Einrichtungen überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass nur die Hälfte des Betreuungspersonals eine sozialpädagogische Ausbildung hat. Zudem führten Personalnot zu Überforderung, Personalwechsel und in der Folge zu Beziehungsabbrüche zu den Jugendlichen.
Sozialpädagogisches Personal: Unterschiedlich geregelte Ausbildungen
Der Grund für den Prüfschwerpunkt, der 18 Monate lang durchgeführt wurde, war vor allem, weil die Ausbildungen und Qualifikationen des Personals in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt sind. Kinder- und Jugendhilfe ist Länderangelegenheit. In den einzelnen Bundesländern werden unterschiedliche Berufsgruppen für die Arbeit in sozialpädagogischen WGs zugelassen. "Wir haben uns angeschaut, ob die Qualifikationen der Beschäftigten den konkreten Bedingungen in ihren WGs entsprechen. Die Professionalität der Fachkräfte einer Einrichtung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Kinder und Jugendliche bestmöglich in ihrer Entwicklung begleitet werden", sagte Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) bei einem Pressegespräch in Wien. Seit langem fordert die Volksanwaltschaft eine Vereinheitlichung der Voraussetzungen in ganz Österreich, doch das wurde nicht einmal realisiert, als die Zuständigkeit dafür noch beim Bund lag.
Ausbildung des Personals ist äußerst mangelhaft
Die
Ausbildung des in den Einrichtungen arbeitenden Betreuungspersonals ist
äußerst mangelhaft. "Es gibt Träger, in deren WGs nicht eine einzige
Betreuerin, nicht ein einziger Betreuer mit sozialpädagogischer
Ausbildung arbeitet", sagt Gerald Herowitsch-Trinkl vom Dachverband
Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ). Er
kritisiert, dass seit Jahren viel zu wenig geeignetes Fachpersonal
ausgebildet werde. "Die Personalnot ist massiv. Diese Situation wird
durch oft fehlende Standards noch verschärft. Sind zum Beispiel die
Beschäftigten mit zehn Kindern in einer WG alleine, können sie gar nicht
anders, als permanent in Überforderungssituationen zu kommen", erzählte
Herowitsch-Trinkl. Es brauche Leute, die Traumatisierung verstehen und
wissen, wie das gemeinsam aufgearbeitet werden kann. "Dafür braucht es
qualifizierte und genügend Personen", so Herowitsch-Trinkl, der auch in
einer therapeutischen Einrichtung im Burgenland arbeitet. Um das
umzusetzen, brauche es Struktur und Finanzierung. "Und da hapert es."
Herowitsch-Trinkl
hat die Kinder und Jugendlichen in seiner Einrichtung gefragt, was
passieren würde, wenn nur eine Pädagogin bzw. ein Pädagoge die WG
betreuen würde. "Man kann nicht mit jemandem reden" oder "Man fühlt sich
ungerecht behandelt, wenn keiner Zeit für einen hat", lauteten etwa die
Antworten der Kinder und Jugendlichen im Alter von acht bis 17 Jahren
sind.
Stabile Beziehungen sind für Kinder und Jugendliche entscheidend
Für Kinder und Jugendliche in Fremdbetreuung sind stabile
Beziehungen entscheidend. Dafür ist die höchstmögliche Kontinuität in
der Betreuung Voraussetzung. Häufiger Wechsel bei
den pädagogischen Fachkräften macht selbst harmonische Gruppen unruhig
und deren Betreuung herausfordernder. Jeder Beziehungsabbruch bedeutet
eine Retraumatisierung. Verbesserte Arbeitsbedingungen, höhere Löhne,
Anreize wie Fahrtkostenübernahme oder Dienstwohnungen sollen das
verhindern, rät die Volksanwaltschaft.
Wie schnell die Mitarbeiter in diesen Wohngemeinschaften eigenverantwortlich werden müssen, zeigt bei der verschiedenen Handhabe bei
der Einschulung. Zwar gaben 97 Prozent der Einrichtungen an, eine
Einschulungsphase zu haben. Die Dauer ist allerdings recht
unterschiedlich. In den meisten Fällen dauert sie bis zu einem Monat. In
etwa einem Fünftel der Einrichtungen wird sie aber schon nach zwei
Wochen oder weniger beendet. In einem Zehntel der WGs werden allerdings
neue Betreuungspersonen sogar schon nach einer Woche eigenverantwortlich
am Tag eingesetzt. Die Volksanwaltschaft rät, eine verpflichtende
Einschulungsphase von einem Monat einzuführen, in dem keine
eigenverantwortlichen Dienste übernommen werden dürfen.
Oft Einzelbesetzung in der Nacht in vielen Einrichtungen
In der
Nacht gibt es in vielen Einrichtungen statt Doppelbesetzung nur
Einzelbesetzung. Wenn es dann allerdings Probleme durch Abgängigkeiten,
Eskalationen oder Erkrankungen von Kindern gibt, wird eine zweite Person
benötigt, zum Beispiel falls ein Kind mit dem Rettungsdienst ins Spital
gebracht werden muss.
Die Volksanwaltschaft hat sich nicht nur
angeschaut, wie gut die Beschäftigten in den Jugend-WGs ausgebildet
sind, sondern auch wie es mit Weiterbildung und Supervision aussieht.
Zudem wurden die größten Probleme, die auf fehlende Aus- und
Weiterbildung zurückzuführen sind, analysiert. Bemerkbar machte sich das
etwa bei den
vielen Polizeieinsätzen und Psychiatrieeinweisungen. "In 41 Prozent der
Einrichtungen wussten sich die Beschäftigten nur mehr zu helfen, indem
sie die Polizei gerufen haben", nannte Achitz nur eines der Probleme.
"Wenn keine kontinuierliche Beziehungsarbeit mit den Jugendlichen
möglich ist, darf man sich nicht wundern, wie die Verhältnisse in den
WGs sind." Menschenrechtsverletzungen, wie das Einsperren von Kindern in
ihren Zimmern oder das Verabreichen von beruhigenden Medikamenten,
könnten so möglich gemacht werden. Dabei würden diese Kinder und
Jugendlichen ja aus schwierigen Verhältnissen geholt, um ihnen ein
besseres Leben zu bieten.
Fortbildungsprogramm nur in 69 Prozent der Einrichtungen
In nur 69 Prozent der Einrichtungen gibt
es ein für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindliches Fort-
und Weiterbildungsprogramm. In fast einem Drittel aller Einrichtungen
gibt es gar keine oder nur freiwillige Fort- und
Weiterbildungsprogramme. Wegen der Covid-19-Pandemie wurden diese
Möglichkeiten bis auf ein Minimum reduziert.
"Das ist eine Kritik
an den Rahmenbedingen", betonte Achitz. "Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter dieser Einrichtungen leisten großartige Arbeit."
Volksanwaltschaft überprüft öffentliche und private Einrichtungen
Die Volksanwaltschaft hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten öffentliche und private Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind oder beschränkt werden können. Dazu zählen neben Gefängnissen unter anderem auch Psychiatrien, Alters- und Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Multidisziplinär zusammengesetzte Kommissionen kontrollieren dann ohne konkreten Anlassfall und unabhängig von Beschwerden pro Jahr etwa 500 Einrichtungen, in den allermeisten Fällen unangekündigt. Grundlage dafür sind zwei Abkommen der Vereinten Nationen, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) sowie die UN-Behindertenrechtskonvention.