Der österreichische Lebensmittelhandel hat sich auf den Fall eines Blackouts vorbereitet und auf eine einheitliche Vorgehensweise im Ernstfall verständigt.
Die Versorgung mit Energie und Lebensmitteln sei derzeit zwar gesichert, es sei aber notwendig, im Krisenfall gerüstet zu sein, hieß es von den Ministerien für Energie und Landwirtschaft in einer Aussendung. Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Landwirtschaftminister Norbert Totschnig (ÖVP) luden deshalb am Dienstag zu einem runden Tisch.
Das Vorgehen im Blackout-Fall im Lebensmittelhandel
Bei dem Treffen wurden Maßnahmen zur Blackout-Prävention, zur Aufrechterhaltung der Lebensmittelversorgung im Ernstfall und zur Steigerung der Energieeffizienz besprochen. Neben Gewessler und Totschnig nahmen Vertreterinnen und Vertreter des Lebensmitteleinzelhandels, der Sozialpartner, der betroffenen Ressorts, des Gemeindebunds und weitere Expertinnen und Experten teil.
Der Lebensmittelhandel sei für den Fall eines Blackouts gerüstet
"Der
heimische Lebensmitteleinzelhandel steht als systemkritische
Infrastruktur in der gesellschaftlichen Verantwortung, für den Ernstfall
gerüstet zu sein und die Grundversorgung der Bevölkerung auch im
Blackout-Fall sicherstellen zu können", hieß es in der Aussendung. Die
Handelspartner hätten sich deshalb im Abstimmung mit dem zuständigen
Fachverband in der Wirtschaftskammer (WKÖ) auf eine einheitliche
Vorgehensweise im Falle eines Blackouts verständigt.
Lebensmittelgeschäfte bleiben am 1. Tag des Blackouts geschlossen
Der Plan
sieht vor, dass alle Lebensmittelgeschäfte am ersten Tag eines Blackouts
geschlossen bleiben, um notwendige Vorkehrungen zu treffen. Ab dem
zweiten Tag sollen von 10 bis 15 Uhr bei Märkten von Spar, Interspar,
Maximarkt, Billa, Penny, Adeg, Sutterlüty, Hofer, Lidl, Nah- und Frisch,
Unimarkt und M-Preis Sackerl mit Frischeprodukten ausgegeben werden.
Den Inhalt werde man sich aus logistischen Gründen nicht aussuchen
können. Zusätzlich sollen fertig zusammengestellte Lebensmittel- und
Getränkesackerl mit Wasser, haltbarem Brot, Konserven, Fertigprodukten
und Kerzen gegen Barzahlung verkauft werden. Babyartikel und
Hygieneprodukte soll es auf Wunsch geben. Ausgegeben werden die Sackerl
vor den Geschäften, ein Betreten der Geschäfte oder das Selberaussuchen
von Produkten werde im Krisenfall nicht möglich sein.
Tag drei des Blackouts: Nur trockene Lebensmittel ausgegeben
Ab dem
dritten Tag werden aus Gründen der Lebensmittelsicherheit nur noch
trockene Lebensmittel ausgegeben. Die Ausgabe soll in enger
Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden erfolgen. Gemeinden und
Blaulichtorganisationen werden von 9 bis 10 Uhr mit Lebensmitteln
versorgt. Wie schon bisher, wird der Bevölkerung weiterhin empfohlen,
Lebensmittel für 14 Tage auf Vorrat im Haushalt zu halten. Die
Nationalbank (OeNB) rät außerdem, Bargeld in der Höhe von ca. 100 Euro
pro Familienmitglied oder eines doppelten Wocheneinkaufs in kleiner
Stückelung zu Hause sicher zu verwahren.
Energieministerium: Blackout-Risiko sei "in Summe sehr gering"
Das Risiko eines
Blackouts sei "in Summe sehr gering", so das Klimaschutz- und
Energieministerium. Auch eine Strommangellage sei unwahrscheinlich,
dennoch sei es weiterhin wichtig, Energie zu sparen. "Die aktuellen
Herausforderungen zeigen ganz deutlich: Wir müssen sorgsam mit Energie
umgehen", sagte Gewessler. Gleichzeitig seien Effizienzmaßnahmen und der
Umstieg auf erneuerbare Energiequellen wichtig. Das Ministerium biete
hierzu vielfältige Fördermöglichkeiten für Private, Betriebe und
Unternehmen.
Totschnig: "Lebensmittelversorgung ist in Österreich derzeit gesichert"
"Die Lebensmittelversorgung ist in Österreich derzeit
gesichert", sagte Totschnig. Das sei den Bäuerinnen und Bauern, den
Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung und des Lebensmittelhandels und
den funktionierenden Wertschöpfungsketten zu verdanken. Der Minister
begrüßte die Vereinheitlichung der Vorgehensweise des
Lebensmittelhandels im Falle eines Blackouts und kündigte an, neben
Branchen- und Wirtschaftsvertretern und den Bundesländern künftig auch
die Bevölkerung in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Lage der
Lebensmittelversorgungssicherheit zu informieren.