Senioren sollen durch eine Neuregelung des Hypothekar- und Immobiliengesetzes leichter Kredite bekommen.
Banken sollen demnach bei der Vergabe stärker auf die Rückzahlungswahrscheinlichkeit und das Vorhandensein von Sicherheiten abstellen können als auf die statistische Lebenserwartung des Kreditnehmers, so Justizministerin Alma Zadic (Grüne) bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Für Seniorenrats-Präsidentin Ingrid Korosec ist das ein "Meilenstein gegen Altersdiskriminierung".
Kreditvergabe: Banken orientieren sich an Lebenserwartung
Derzeit orientieren sich die Banken im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung an der statistischen Lebenserwartung, da Kredite unabhängig von bestehenden Sicherheiten bis zum laut Sterbetafel erwarteten Lebensende vollständig zurückbezahlt werden müssen. Dazu kommt noch, dass manche Institute auch ein Höchstalter festsetzen. Wenn Menschen in einem höheren Lebensalter dann ihre Wohnung oder ihr Haus altersgerecht umbauen oder auch nur ihre Heizung austauschen wollen, bekommen sie dafür unter Umständen keinen Kredit mehr.
Neuregelung zur Kreditvergabe an Senioren
Mit der nach deutschem Vorbild erarbeiteten Novelle, die am 1. April 2023 in Kraft treten soll, soll nun geregelt werden, unter welchen Umständen die Lebenserwartung bei der Kreditvergabe
unberücksichtigt bleiben darf, so Zadic. Künftig muss es nur mehr
wahrscheinlich sein, dass die Kreditnehmerin bzw. der Kreditnehmer zu
Lebzeiten die laufenden Kreditraten bezahlen kann. Außerdem müssen die
als Sicherheit dienenden Vermögenswerte die Verbindlichkeiten abdecken
können.
Mit der Regelung sollen
Seniorinnen und Senioren (aber auch jüngere Menschen, die etwa aufgrund
einer Krankheit eine geringere Lebenserwartung haben) nicht mehr von
der Unterstützung von Familienmitgliedern abhängig sein. "Der
Finanzbereich ist neben der Gesundheitsversorgung und dem Pflegesystem
ganz entscheidend für ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben im
Alter", meinte Korosec. "Der Weg zur Bank geschieht ja nicht aus Jux und
Tollerei, sondern um unabhängig und selbstbestimmt leben zu können."
Rauch: Novelle wird von weiteren Regelungen flankiert
Flankiert
wird die Novelle von weiteren Regelungen, so Konsumentenschutzminister
Johannes Rauch (Grüne). So dürfe künftig etwa der Tod eines
Kreditnehmers nicht mehr automatisch zur Kündigung eines Kreditvertrags
führen. Die Erben sollen
entscheiden können, als Gesamtrechtsnachfolger in den Kreditvertrag
einzutreten. Außerdem seien die Banken zur "angemessenen Nachsicht"
verpflichtet - sie sollen
etwa ein als Sicherheit dienendes Haus nicht sofort verkaufen können.
Vielmehr müssten die Erben die Gelegenheit bekommen, dieses selbst zu
verwerten.
Banken begrüßen Neuregelung
Begrüßt wird die Neuregelung von den Banken. "Seniorinnen und Senioren sind eine besonders wertgeschätzte Kundengruppe der österreichischen Banken", betonte der Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer, Franz Rudorfer, in einer Aussendung. Allerdings lasse "der aktuelle regulatorische Rahmen immer wieder eine Kreditvergabe nicht zu, auch wenn genügend Sicherheiten vorhanden sind, weil primär auf die Rückzahlungsfähigkeit aus dem laufenden Einkommen abzustellen ist."