Alle Schüler, die auf ihrem Weg in die Schule auf den Zug angewiesen sind, dürfen wegen des Bahnstreiks am Montag zu Hause bleiben und sind automatisch entschuldigt. Auch Lehrer, die nicht auf andere Verkehrsmittel ausweichen können, dürfen daheimbleiben.
Für das entschuldigte Fehlen in der Schule während des Bahnstreiks braucht es keine ausdrückliche Anweisung der Bildungsdirektion oder des Ministeriums - es ergibt sich vielmehr schon unmittelbar aus dem Schulunterrichtsgesetz. Trotzdem haben viele Bildungsdirektionen über die entsprechende Regelung informiert.
Schüler gelten unter anderem bei "Ungangbarkeit des Schulweges" als "gerechtfertigt verhindert". Darunter fällt auch der Ausfall von Zügen - unabhängig davon, ob es sich um eine technische Störung oder einen Bahnstreik handelt. So wurde dies bereits bei den letzten Protesten der ÖBB bzw. beim Postbus gehandhabt.
Voraussetzung für die Entschuldigung ist aber, dass der jeweilige Schüler auch tatsächlich auf den Zug angewiesen ist. Wer also in Gehweite der Schule wohnt oder eine gleichwertige Busverbindung zur Verfügung hat, muss gehen bzw. den Bus nehmen. Auch wer im Auto der Eltern mitfahren kann, gilt nicht als automatisch entschuldigt - wobei dies im Einzelfall schwer nachzuweisen ist.
Für Lehrerinnen und Lehrer ist die Situation während des Bahnstreiks der Bahn ähnlich. Auch sie müssen auf andere Verkehrsmittel ausweichen, wenn ihnen das möglich ist - wobei einem Erwachsenen mehr zuzumuten ist als Kindern. Im Zweifel haben aber auch hier die Bildungsdirektionen bereits klargestellt, dass das Fehlen der Pädagogen entschuldigt ist. Bei ihnen kommt im Vergleich zu vielen anderen Arbeitnehmern noch dazu, dass Homeoffice schwer möglich ist.