Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zieht jetzt vor das Höchstgericht, da der Bauriese Strabag zuletzt auf Basis einer Entscheidung des Kartellgerichts seinen Kronzeugenstatus im Baukartell behalten durfte.
Sie hat gegen den Kartellgerichtsbeschluss nun Rekurs beim Obersten Gerichtshof als Kartellobergericht erhoben, teilte die BWB am Donnerstag mit. Die BWB sieht es als wahrscheinlich an, dass die Strabag trotz ihres Kronzeugenstatus womöglich nicht ausreichend kooperiere.
Die BWB brachte vorm Kartellgericht "neue vorliegende Tatsachen und Beweismittel" als Begründung dafür vor, dass der Strabag der Kronzeugenstatus aberkannt werden solle. Allerdings behielt die Strabag ihren Kronzeugenstatus. Dem Kartellobergericht werden laut BWB nun eine Reihe von rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der erfolgten Einschätzung des Kartellgerichts zur Überprüfung vorgelegt.
Im
Kern geht es um die Rechtsfrage, ob ein Unternehmen in einem Kartell
seinen Kronzeugenstatus behalten darf, wenn sich später herausstellt,
dass die Absprachen weiter gingen als gedacht. Aus Sicht der BWB könnte
es hier eine Rechtslücke geben, die der Gesetzgeber schließen müsste.
Im
Fall der Strabag war das Verfahren im Oktober 2021 rechtskräftig
abgeschlossen worden. Der börsennotierte Bauriese zahlte eine reduzierte
Geldstrafe von 45,37 Mio. Euro. Ohne Kronzeugenstatus und Kooperation
mit den Behörden wäre die Strafe höher ausgefallen. Im Lauf der weiteren
Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)
kamen der BWB aber Zweifel, ob die Strabag tatsächlich alles offen
gelegt hat, was sie wusste.