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Land NÖ pocht weiter auf Umsetzung des Lobautunnels

24-11-2022, 11:00

Die Einstellung der "Strategischen Prüfung Verkehr" zur Wiener Außenring Schnellstraße (S19) mit dem Lobautunnel wurde vom Land Niederösterreich beantragt.

Laut Prüfung einer Anwaltskanzlei sei der von Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) eingeleitete Prozess zum Lobautunnel, mit der dazugehörigen Stadtautobahn, gesetzeswidrig, wurde am Mittwoch in einer Aussendung mitgeteilt. Der Bund müsse "notwendige Bundesstraßen-Projekte zur Entlastung der Bevölkerung umsetzen", forderte Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP).

Land Niederösterreich pocht weiter auf Umsetzung des Lobautunnels

Das Klimaschutzministerium hatte mit Schreiben vom 28. September den Prozess für die S1 (Abschnitt Süßenbrunn bis Schwechat mit Lobauquerung) gestartet und unter anderem das Bundesland Niederösterreich zur Abgabe einer Stellungnahme bis 24. November ersucht. Das Land beauftragte die Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH (fwp), den Prozess zu prüfen. Der juristischen Analyse zufolge ist das Verfahren u.a. deshalb gesetzeswidrig, weil es "in deklarierter Weise nicht ergebnisoffen geführt wird", hieß es. Gewessler will das Projekt aus dem Gesetz streichen, die "Strategische Prüfung" ist Voraussetzung dafür.

Projekt der Lobauer Schnellstraße sei seit 20 Jahren im Gesetz

"Das Projekt der S1 ist seit mehr als 20 Jahren im geltenden Bundesstraßen-Gesetz enthalten, wurde jahrelang geprüft und muss nun vom Bund zur Entlastung vom Durchzugsverkehr so rasch als möglich umgesetzt werden", teilte Schleritzko mit. Genauso erwarte sich die Bevölkerung des Marchfeldes vom Bund eine rasche Errichtung der Marchfeld Schnellstraße (S8).

Land Niederösterreich beantragte Stellungnahme des Ministeriums

Das Land Niederösterreich hat in seiner Stellungnahme an das Ministerium beantragt, das Verfahren im Hinblick auf eine vorgeschlagene Netzänderung gemäß Paragraf 4 des Bundesgesetzes über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz) "als zur Gänze gesetzeswidrig einzustellen". "Ferner soll es durch das Verfahren laut fwp zu einem willkürlichen individualgesetzlichen Außerkraftsetzen eines rechtskräftigen Bescheides (= die erteilte UVP-Genehmigung für das Projekt S1) kommen", hieß es. Der Prozess würde laut Aussendung die Leitlinien für die Transeuropäischen Verkehrsnetze untergraben.

(APA/Red)

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