Eine tiefgreifende Reform bei der Auswertung von Daten von Handys, Laptops oder auch ganzen Servern fordert derzeit die Rechtsanwaltskammer.
Die Beschuldigtenrechte müssten hier auf ein rechtsstaatlich vertretbares Niveau angehoben werden, forderte Präsident Armenak Utudjian am Montag in einer Pressekonferenz. Die Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes hat ein entsprechendes Gutachten und auch schon einen Gesetzesvorschlag dafür erstellt.
Regelung zu Handyauswertungen stamme aus der "digitalen Steinzeit"
Es gehe um eine Regelung, "die aus der digitalen Steinzeit stammt" - nämlich aus dem Jahr 2004, also drei Jahre vor Präsentation des ersten iPhones, so Utudjian. Er unterstrich, dass die Forderungen der Anwälte in keinem Zusammenhang mit konkreten Vorkommnissen der letzten Zeit - Stichwort FPÖ/Ibiza und ÖVP-Ermittlungen - stünden. Es müssten generell Beschuldigtenrechte, aber auch die Rechte unbeteiligter Dritter und jene von Berufsgeheimnisträgern gewahrt werden.
Rechtsanwälte wollen Reform bei Handyauswertungen
Mit der derzeitigen
Rechtslage würden Geräte der Informationstechnologie wie einfache
Gegenstände behandelt, führte Zerbes aus. Ihre Sicherstellung, für
die derzeit nur äußerst niederschwellige Voraussetzungen gelten, gebe
letzten Endes aber dieselben oder mehr Daten preis als die streng
reglementierte Kommunikationsüberwachung. "Der durchschnittliche Nutzer
bildet sein Leben auf diesen Telefonen ab", sagte sie.
Ihr Vorschlag, den sie im Auftrag des Instituts für
Anwaltsrecht der Uni Wien erstellt hat (und zwar "ohne Weisung", wie
sie betonte): Beide Typen des Eingriffs seien vergleichbar, deshalb
sollten die Sicherstellungsvorgaben im Bereich der
Kommunikationsdatenträger auf das rechtsstaatliche Niveau der
Nachrichtenüberwachung angehoben werden. So sollte eine begründete
gerichtliche Bewilligung Voraussetzung werden und die Schwelle der
Anlasstaten auf mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedrohte Straftaten
angehoben werden.
Schaffung klarer Regeln und Transparenz gefordert
Weitere Forderungen: Die Schaffung klarer
Regelungen im Umgang mit Zufallsfunden, Transparenz gegenüber den
Beschuldigten (sie sollen die sichergestellten Daten zur Verfügung
gestellt bekommen, um selbst etwa nach Entlastendem suchen zu können),
verbindliche Fristen für
die Auswertungsdauer, die Beschränkung der Akteneinsicht von
Mitbeschuldigten sowie die Anerkennung des Widerspruchsrechts von
Berufsgeheimnisträgern.
Übermittlung des Gesetzesvorschlag an das Justizministerium geplant
Utudjian kündigte an, den Gesetzesvorschlag nun dem Justizministerium übermitteln zu wollen - in der Hoffnung auf Umsetzung. Auch Rechtsanwälte-Vizepräsident
Bernhard Fink sah dringenden Handlungsbedarf und berichtete von einem
Fall, bei dem Geräte monatelang nicht zurückgegeben wurden. Es gehe um
das Recht auf ein faires Verfahren, jenes auf Privat- und Familienleben,
aber auch das Datenschutzrecht und den Gleichheitsgrundsatz.
Auf Nachfrage betonte Zerbes, dass eine solche Neuregelung in Verfahren gegen politisch Mächtige, etwa bei den Geräteabnahmen in ÖVP und Bundeskanzleramt im Vorjahr, nicht für einen großen Unterschied gesorgt hätten. Es wäre aber gegenüber sämtlichen Betroffenen transparent gemacht worden, welche Daten in der Hand der Behörden sind. Das Überraschungsmoment für die jeweils Betroffenen wäre verringert worden, "und das macht einen großen Unterschied".