Am Freitag wurden im Nationalrat mehrere Themen behandelt. Unter anderem wurde die weitere U-Bahn-Finanzierung in Wien beschlossen.
Zwei mittelmäßig erfolgreiche Volksbegehren sind am Freitag am Schlusstag der Plenarwoche des Nationalrats behandelt worden. Eine der Initiativen hatte den Rücktritt der Regierung auch mit Blick auf deren Corona-Politik gefordert. Die andere wandte sich direkt gegen die (ohnehin längst abgeschaffte) Covid-Impfpflicht. Beschlossen wurde die weitere U-Bahn-Finanzierung in Wien sowie die Erneuerung der Buchpreisbindung.
Das
Volksbegehren "Keine Impfpflicht" erreichte heuer im Juni 242.169
Unterstützungserklärungen, was einer Beteiligung von 3,81 Prozent
entspricht. Damit liegt die Initiative auf Platz 37 der bisherigen
Volksbegehren. Es war das bereits vierte Begehren zu dem Thema und das
am wenigsten erfolgreichste. Behandelt wurde es heute in "Erster
Lesung", also in einer ersten Aussprache.
Auch die zweite
Initiative, die den Rücktritt der Regierung verlangte, war u.a. mit der
Covid-Politik begründet worden. 172.713 Personen bzw. 2,72 Prozent der
Unterstützungsberechtigten schlossen sich dem Begehren an, Platz 43 im
Ranking.
Durch Änderungen im Epidemiegesetz wurde danach eine rechtliche Grundlage für den Versand von Erinnerungsschreiben für Covid-19-Impfungen geschaffen. Mit der praktischen Umsetzung der Maßnahme wird die ELGA GmbH beauftragt. Sie soll anhand der im zentralen Impfregister gespeicherten COVID-19-bezogenen Angaben jene Personen ermitteln, für die die Vervollständigung der Grundimmunisierung oder eine Auffrischungsimpfung empfohlen wird.
Einhellige Zustimmung gab es dann für eine Vereinbarung des Bundes mit dem Land Wien über die Finanzierung der vierten und fünften Ausbauphase der Wiener U-Bahn, wie bisher im Verhältnis 50 zu 50. Die Gesamtkosten betragen 5,741 Mrd. Euro. Das Vorhaben umfasst das bereits in Bau befindliche Linienkreuz der U-Bahnlinien U2 und U5 mit einer Verlängerung der Linie U2 bis Wienerberg sowie der Linie U5 bis Hernals bis 2033.
Mit den
Stimmen aller Fraktionen wurde auch Neuregelungen in der Ausgestaltung
der Buchpreisbindung angenommen. So wird der Begriff
"Letztverkaufspreis" durch den Brutto-"Mindestpreis" ersetzt. Die
Preisbindung legt fest, dass Letztverkäufer den Mindestpreis um
höchstens fünf Prozent unterschreiten können. Ausnahmen gelten für
ausdrücklich angekündigte "Lagerabverkäufe". Präzisiert werden auch die
Ausnahmeregelungen für ein Abweichen vom festgelegten Mindestpreis. Beim
Verkauf an öffentliche Bibliotheken und Schulbibliotheken kann er um
maximal zehn Prozent unterschritten werden. Ursprünglich waren 20
Prozent vorgesehen, dies wurde nach Protesten der Branche
zurückgenommen.