An Österreichs Schulen wird die Sexualpädagogik reformiert. Schulexterne Vereine werden dabei in ein Webtool gelistet.
Das Bildungsministerium hat ein neues Konzept für schulexterne Vereine, die Aufklärungsarbeit leisten, erarbeitet und bei einem Hintergrundgespräch am Montag präsentiert. Es wird eine Datenbank aller Vereine entstehen, aus der Schulen frei wählen können. Jeder Verein, der sich dort anmeldet, wird einer ausführlichen Begutachtung unterzogen. Es wird aber niemand aus der Liste ausgeschlossen.
Keine Akkreditierung für Vereine
Es wird also keine Akkreditierung für Vereine geben, wie das bisher kommuniziert wurde. Es dürfen sich alle anmelden, aber sie werden begutachtet und die Schulen können anhand dieser Begutachtung den für sie passenden Anbieter wählen. Den Schulen steht es auch weiterhin offen, sexualpädagogische Aufklärungsarbeit selber zu leisten und intern zu organisieren.
Diskussionen um den christlichen Sexualkundeverein TeenSTAR
Hintergrund des neuen Verfahrens sind die
Diskussionen um den auch an Schulen tätigen christlichen
Sexualkundeverein TeenSTAR. Ende 2018 war bekannt geworden, dass in
dessen Schulungsmaterialien u.a. Homosexualität als heilbares
Identitätsproblem und Selbstbefriedigung als schädlich dargestellt
wurden. Außerdem wurden kein Sex vor der Ehe und natürliche
Empfängnisverhütung propagiert. Mittlerweile wurden die Materialien
längst überarbeitet, wie der Verein gegenüber der APA betont.
Reformation der Sexualpädagogik an Österreichs Schulen
Wolfgang
Mazal, Leiter des Instituts für Familienforschung, zeigte sich mit dem
langerwarteten Ergebnis zufrieden. Es sei gut, dass man sich genug Zeit
genommen habe, um ein gutes Konzept zu erarbeiten. Die Sexualpädagogik
habe in Österreich bisher eine unheilvolle Geschichte, weil am Beginn
der "Sexkoffer" ein äußerst umstrittenes Projekt gewesen sei. Es sei
höchste Zeit, diese auf neue Beine zu stellen.
Externe Geschäftsstelle "Qualitätssicherung Sexualpädagogik"
Nun wird eine
externe Geschäftsstelle "Qualitätssicherung Sexualpädagogik" beim Roten
Kreuz eingerichtet. Diese Geschäftsstelle besteht aus der Administration
und fünf Experten, die zusammenkommen, wenn sich Vereine für
Aufklärungsarbeit anmelden und zwei Gutachter bestellen, die dann die
Vereine und deren Konzepte ausführlich prüfen. Zwei der fünf Experten
werden vom Bildungsministerium, einer vom Familienministerium, einer vom
Gesundheitsministerium und der fünfte von den anderen vier nominiert.
Schulexterne Vereine werden in Webtool gelistet
Die
Vorgaben sind Qualitätssicherung, fachliche Vertretbarkeit,
pädagogische Angemessenheit nach Alter und Thematik. Es gilt ein
Pluralitäts- und Objektivitätsgebot sowie ein Indoktrinations-,
Diskriminierungs- und Herabsetzungsverbot. Im Webtool, wo die Vereine
gelistet sind, soll es auch eine Feedbackschleife geben. Das Ministerium
rechnet mit rund 100 Anmeldungen.
Verordnung geht in Begutachtung
Das neue Verfahren wird mittels Verordnung eingeführt. Diese geht ab heute bis 1. Dezember in Begutachtung und soll vor Weihnachten in Kraft treten, sodass Anfang des Jahres 2023 schon erste Anmeldungen erfolgen können. Das Ministerium rechnet damit, dass das fünfköpfige Board kommendes Jahr vier Mal tagen wird.