Der Polier muss sich nach der tödlichen Haus-Explosion am 13. März in Dürnkrut im Bezirk Gänserndorf nach Angaben der Staatsanwaltschaft ab 24. November wegen fahrlässige Tötung vor Gericht in Korneuburg verantworten.

Der Polier muss sich nach der tödlichen Haus-Explosion am 13. März in Dürnkrut im Bezirk Gänserndorf nach Angaben der Staatsanwaltschaft ab 24. November wegen fahrlässige Tötung vor Gericht in Korneuburg verantworten.
In der Nähe des betroffenen Hauses waren in den Tagen vor der Explosion Kanalgrabungsarbeiten durchgeführt worden. Ein Bagger stieß früheren Polizeiangaben zufolge auf eine Gasleitung und beschädigte ein sogenanntes T-Stück einer Anbohrschelle. Der Defekt befand sich demnach unter dem Erdreich und wurde deshalb von Arbeitern nicht bemerkt. In Folge trat Gas aus und dürfte schleichend in das Einfamilienhaus eingedrungen sein. Das Gebäude selbst verfügte über keinen direkten Gasanschluss, es wurde bei der Explosion zerstört. Die 66-jährige Bewohnerin des Gebäudes erlag Wochen nach der Explosion im AKH Wien ihren Verletzungen.
(APA/Red)
