Zwar erschien Thomas Schmid nach zahlreichen abgesagten Ladungen endlich im ÖVP-U-Ausschuss, dort verweigerte er dann jedoch die Beantwortung von gleich 27 Fragen. Nun soll er Beugestrafe zahlen, ein Antrag wurde bereits eingebracht.
Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat den Antrag auf Verhängung von Beugestrafen gegen Thomas Schmid wegen 27-facher Verweigerung der Aussage im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss beim Bundesverwaltungsgericht - schon am Mittwoch - eingebracht, berichtete der ORF am Samstag.
In einer "profil"-Umfrage sprach sich indes eine Mehrheit dafür aus, dass der von Schmid vor der Korruptionsstaatsanwaltschaft belastete Sobotka zurücktreten sollte.
55 Prozent (der 800 teils telefonisch, teils online Befragten) waren dafür, dass der Nationalratspräsident zurücktritt, ergab eine im neuen "profil" veröffentlichte Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Unique Research. 17 Prozent fanden, er könnte im Amt bleiben. Schmid, der frühere Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-ÖBAG-Chef, hatte ihm in seinen Aussagen vor der WKStA vorgehalten, in zwei Steuerangelegenheiten ÖVP-Institute betreffend interveniert zu haben - was Sobotka als "Lügen" zurückwies.
Bei Schmids Befragung im
U-Ausschuss am 3. November hat wegen einer Auslandsreise Sobotkas die
Zweite Präsidentin Doris Bures (SPÖ) die Sitzung geleitet. Den Antrag
auf Beugestrafe brachte jetzt der Nationalratspräsident beim
Bundesverwaltungsgericht ein. Er beantragt Beugestrafe "in angemessener
Höhe wegen fortgesetzter ungerechtfertigter Verweigerung der Aussage in
Bezug auf 27 Fragen", berichtete das Ö1-"Morgenjournal" am Samstag. Der
ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-ÖBAG-Chef hatte
unter Hinweis auf das gegen ihn laufende Strafverfahren keine einzige
Frage der Abgeordneten beantwortet, nicht einmal jene ob er ÖVP-Mitglied
ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat ab Einlangen des Antrages
vier Wochen Zeit für die Entscheidung. Es soll auch klären, wie hoch die
Strafe ausfällt. In der Verfahrensordnung sind bis zu 1.000 Euro
Geldstrafe für ungerechtfertigte Aussageverweigerung angedroht. Aber es
ist nicht klar, ob dies pro Frage oder pro Ausschusstag gilt. Auch
Rechtsprechung gibt es dazu noch keine. Deshalb, hält Sobotka in seinem
Schreiben fest, "wird die Verhängung der Beugestrafe ohne zahlenmäßige
Festlegung beantragt".