Weil er Schmuck und Geld gestohlen haben soll, ist ein ehemaliger Pfleger am Donnerstag im Grazer Landesgericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
Er soll in der Steiermark in ein Haus eingedrungen sein, in dem er zuvor einen Mann betreut hatte, und die Witwe beraubt haben. Außerdem wurde er des versuchten schweren Diebstahls an einer 93-Jährigen für schuldig befunden. Seine Frau soll im zweiten Fall Anstifterin gewesen sein, sie bekam drei Jahre und vier Monate.
Ex-Pfleger in Graz zu vier Jahren Haft verurteilt
"Es handelt sich um äußerst widerwärtige,
verabscheuenswürdige, perfide Straftaten, die an pflegebedürftigen
Menschen begangen wurden", empörte sich Staatsanwalt Hansjörg Bacher
gleich zu Beginn der Verhandlung. Der angeklagte Rumäne soll 2018 einen
Mann in der Nähe von Graz betreut haben. Trotz ausdrücklichen Verbots
ging er in das Zimmer der Ehefrau - nach seinen Angaben sollte er
"Spinnweben entfernen und so". Dabei entdeckte er ein Geheimversteck, in
dem sich Schmuck und Bargeld befanden. Nachdem der von ihm betreute
Mann gestorben war, beendete er seinen Dienst.
Mann stahl Schmuck und Geld von Pflegebedürftigen
Er rief immer
wieder die Witwe an, um nach Meinung des Anklägers zu schauen, wann die
Luft rein sei. Als die Pensionistin ihm erzählte, dass sie im Spital
sei, schritt er zur Tat. Zusammen mit einem Komplizen drang er über den
Balkon in das Schlafzimmer der Frau ein. Diese war aber schon aus dem
Spital entlassen worden und lag schlafend im Bett. Als sie wach wurde,
soll der Rumäne sie brutal aufs Bett gedrückt und ihr ein
Betäubungsmittel verabreicht haben. Dann stahl er Schmuck im Wert von
15.400 Euro, Bargeld und ein Handy. Die Frau leide seit damals an
"massiven psychischen Folgen" dieser Tat und verbarrikadiere sich am
Abend immer in ihrem Zimmer, beschrieb der Staatsanwalt. Die Täter
konnten damals unerkannt entkommen.
Mann soll 2021 an Diebstahl in NÖ beteiligt gewesen sein
2021 soll der Mann an einem
Diebstahl in Niederösterreich beteiligt gewesen sein. Die Cousine seiner
Frau wurde über eine Agentur an eine 93-Jährige vermittelt und betreute
sie. Die Angeklagte soll ihre Verwandte aufgefordert haben zu schauen,
ob es Wertgegenstände gebe. Die Pflegerin entdeckte tatsächlich in einem
Keller einen Koffer mit Goldbarren und Münzen, insgesamt im Wert von
934.000 Euro. Es wurde vereinbart, dass die Pflegerin die Sachen in eine
Tasche packen und vor das Haus zu einem Müllcontainer stellen sollte.
Dort wollte der Rumäne sie mit einem Komplizen abholen. Doch Nachbarn
vereitelten den Coup. Die Pflegerin wurde zu drei Jahren Haft
verurteilt, sie gilt als Hauptbelastungszeugin im Grazer Verfahren.
Angeklagter war teilweise geständig
Der
Rumäne war teilweise geständig. Die Tat bei der Witwe gab er zu. "Sie
haben gedacht, das ist eine günstige Gelegenheit", meinte Richter Erik
Nauta und der Befragte nickte. Von Gewalt gegen die Frau wollte er aber
nichts wissen, da sei allein sein Bekannter dafür verantwortlich. Im
zweiten Fall gestand er nur sehr zögerlich eine Beteiligung, betonte
aber, er habe die Tasche nie mitnehmen wollen. "Es tut mir alles sehr
leid", betonte er. Seine Frau fühlte sich zunächst gar nicht schuldig,
räumte dann aber ein, zumindest etwas gewusst zu haben.
Cousine aus Rumänien als Hauptbelastungszeugin
Als
Hauptbelastungszeugin wurde die Cousine aus Rumänien per Video
zugeschaltet, wo sie eine dreijährige Haftstrafe wegen des Diebstahls
bei der 93-Jährigen verbüßt. Sie gab an, Schulden beim Angeklagten
gehabt zu haben. "Ich sollte dort, wo ich arbeite, nach Wertgegenständen
schauen", belastete sie den 33-Jährigen. "Er hat mir schwarze
Handschuhe gegeben, damit ich keine Fingerabdrücke hinterlasse, und hat
gesagt, er hat die auch verwendet", schilderte sie detailliert. "Ich
fühle mich schuldig und schäme mich für die Tat", meinte die Zeugin.
Der 33-Jährige wurde wegen Raubes und versuchten schweren Diebstahls zu vier Jahren, seine Frau als Bestimmungstäterin zum Diebstahlversuch zu drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Die beiden nahmen an, der Staatsanwalt kündigte Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.