Der Schuldspruch wegen Betrugs und Veruntreuung ist bereits rechtskräftig, bestätigte Birgit Borns, die Sprecherin des Landesgerichts Wiener Neustadt, auf APA-Anfrage.

Der Schuldspruch wegen Betrugs und Veruntreuung ist bereits rechtskräftig, bestätigte Birgit Borns, die Sprecherin des Landesgerichts Wiener Neustadt, auf APA-Anfrage.
Vorgeworfen wurde dem Beschuldigten früheren Gerichtsangaben zufolge konkret die "Zueignung von Lebensmitteln, Gerätschaften und Ausstattungsgegenständen im Gesamtwert von 48.508 Euro". Zudem sollen falsch aufgezeichnete Dienstzeiten zur Auszahlung von Überstunden in Höhe von rund 1.800 Euro geführt haben. Über die Bühne ging der Prozess laut Borns am 27. Oktober.
Bekannt geworden war die Causa Ende Mai. Grundlage für die Ermittlungen war eine eingebrachte Sachverhaltsdarstellung der Gesundheit Thermenregion GmbH.
(APA/Red)
