Künftig kann, wer im Internet auf Beiträge stößt, die terroristische Inhalte verbreiten, diese bei der Kommaustria melden.
Nachdem die Regulierungsbehörde die Inhalte geprüft hat, muss der Betreiber der Plattform die Inhalte innerhalb einer Stunde löschen. Geschieht das nicht, werde es "empfindliche" Strafen geben, kündigte Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) am Mittwoch nach dem Ministerrat an. Das entsprechende "Terrorinhalte-Bekämpfungsgesetz" ist derzeit in Begutachtung.
Dieses Gesetz soll die Arbeit von Polizei und der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) unterstützen. Geht bei der Kommaustria eine Meldung ein, hat diese 72 Stunden Zeit um zu prüfen, ob es sich tatsächlich um die Verbreitung terroristischer Inhalte handelt. Jede Meldung bei der Kommaustria werde selbstverständlich an die Polizei weitergegeben, betonte die Medienministerin. Anlass für dieses Gesetz ist eine EU-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte.
"Immer wieder wird das Internet für terroristische Propaganda missbraucht. Auch in der Radikalisierung vom Attentäter in Wien
spielten soziale Plattformen eine große Rolle", betonte Raab. Konkret
geht es etwa um die Suche nach Mittätern, Lernhilfen um Bomben zu
basteln oder das Verbreiten von IS-Propaganda, auf Social Media aber
auch anderen Webseiten. Wird ein Beitrag gar nicht oder nicht innerhalb
der einstündigen Frist vom Netz genommen, werde es "empfindliche"
Strafen bis hin zu vier Prozent des Umsatzes des Unternehmens geben,
sagte Raab.