Die schon länger diskutierte Reform des Maßnahmenvollzugs soll demnächst stehen, da die Verhandlungen der Koalition offenbar gut voranschreiten.
Dem Vernehmen nach sind die Verhandlungen zwischen Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und der ÖVP bereits weit fortgeschritten, hieß es aus Regierungskreisen gegenüber der APA. Der Abschluss soll kurz bevorstehen. Schwerpunkt sind die sogenannten Unterbringungsvoraussetzungen - also wann vorbeugende, freiheitsentziehende Maßnahmen gegen bestimmte Täter gesetzt werden dürfen.
Österreichs aktuelles System des Maßnahmenvollzugs stammt noch aus den 1970er-Jahren, als die Unterbringung in "Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher" eingeführt wurde. Nach viel Kritik, stark steigenden Zahlen der so Untergebrachten und Verurteilungen durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wurde bereits im Vorjahr ein entsprechender Entwurf in Begutachtung geschickt.
Der Maßnahmenvollzug (offiziell: "Mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen") soll dazu dienen, neben bzw. auch über die verhängte Strafe hinaus eine sonst wahrscheinliche Begehung weiterer strafbarer Handlungen durch den Verurteilten zu verhindern. So können etwa gefährliche Straftäterinnen und Straftäter oder Personen, die aufgrund mangelnder Schuldfähigkeit nicht verurteilt werden können, bzw. gefährliche Rückfallstäterinnen und -täter in den Maßnahmenvollzug kommen.
An den aktuellen
Regelungen kritisiert wurde, dass immer mehr Menschen wegen sogenannter
minder schwerer Anlasstaten - wie etwa Nötigung - im Maßnahmenvollzug
untergebracht wurden. Diese stellten bereits 2010 erstmals die
anteilsmäßig größte Gruppe der Eingewiesenen dar. Das soll sich nun
ändern.
Im Begutachtungsentwurf im Vorjahr wurden etwa die
Strafschwellen für die Anlasstat erhöht (mit Ausnahmen bei hoher
Gefährlichkeit des Täters). So sollen etwa nur jene psychisch kranke
Menschen in den Maßnahmenvollzug, bei denen dies aufgrund ihrer
Gefährlichkeit erforderlich ist - die anderen sollen im regulären
Gesundheitssystem behandelt werden.