Ein Jahr hat es gedauert bis die Regierung ein neues Krisensicherheitsgesetz für Österreich präsentieren konnte. Am Dienstag war es soweit.
Innenminister Gerhard Karner, Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (beide ÖVP) und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) haben das lang erwartete neue Krisensicherheitsgesetz bei einer Pressekonferenz am Dienstag präsentiert. Kernpunkte des siebenseitigen Gesetzes sind die Definition von Krise, die Errichtung eines Lagezentrums, die Bestellung eines Krisenkoordinators und die Koordination zwischen allen Akteuren.
Regierung präsentierte das neue Krisensicherheitsgesetz
"Gut Ding braucht Weile", sagte Karner. Die Regierung habe länger für das neue Gesetz gebraucht, weil sich mit dem Krieg in der Ukraine einiges geändert habe und neue Aspekte wie die umfassende Landesverteidigung eingebaut werden mussten, erklärte Tanner. Angesicht von Pandemie, Terror, hybrider Kriegsführung, Blackout-Gefahr sei die Gesellschaft mit immer mehr Krisen konfrontiert. "Krisen werden häufiger, vielfältiger und herausfordernder und sie brauchen klare Antworten", so Karner.
Kosten für Krisensicherheitsgesetz sind Baukosten für Lagezentrum
Die Kosten für das Gesetz sind im Großen
und Ganzen die Baukosten für das Lagezentrum in Höhe von rund 50 Mio.
Euro. "Es ist im Wesentlichen ein Koordinationsgesetz" und greife nicht
in die Kompetenzen der Ministerien, sagte Karner. Das Bundeslagezentrum
werde auf Dauer ein ständiges Monitoring der Entwicklung in zentralen
Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit oder Energie betreiben und im
Krisenfall das Management und damit die Koordinierung der Zusammenarbeit
zwischen allen Akteuren übernehmen. Um die Kommunikation mit der
Bevölkerung sicherzustellen, werde dort auch ein Medienzentrum
errichtet, erläuterte Karner. Das Gesetz solle aber nicht nur die
Krisenbewältigung sicherstellen, sondern auch die Krisenvorsorge.
"Adäquate Antwort" auf die multiplen Krisen unserer Zeit
"Eine
adäquate Antwort" auf die multiplen Krisen unserer Zeit "ist
unabdingbar", so Tanner. Die Anforderungen an die Akteure werden mehr,
"das sicherheitspolitische Umfeld verschlechtert sich zunehmend". Mit
dem Gesetz habe man nun "erstmals auf Bundesebene ein gesetzliches
Regelwerk zur Krisenvorsorge und Krisenbewältigung" geschafft. "Ich bin
der Meinung, dass es ein Meilenstein ist." Für das Bundesheer bedeute
das Gesetz der weitere Ausbau der Autarkie, damit das Militär im
Krisenfall "systemrelevante Güter" verteilen und Blaulichtorganisationen
versorgen könne. "Wir werden unsere Bemühungen im Bereich Autarkie
weiter verstärken und ausbauen", so Tanner.
Gesetz sei laut Rauch rechtlicher Rahmen für Zusammenarbeit
Das Gesetz sei der
rechtliche Rahmen für die gute Zusammenarbeit, ergänzte Rauch. Und es
sieht im Gesundheitsbereich einen Ausbau der Lagerhaltung für
Gesundheitsprodukte vor. Das wolle man auf neue Beine stellen, um in
Zukunft sicherer und resilienter zu sein, so Rauch.
Sechswöchige Begutachtung für Krisensicherheitsgesetz folgt
Nach der
heutigen Präsentation erfolgt nun eine sechswöchige Begutachtung. Das
Inkrafttreten und der Baubeginn des Lagezentrums sind für Mitte 2023
vorgesehen. Der Bau werde rund zwei Jahre dauern, sagte Karner.