Ein neues Krisensicherheitsgesetz hat die Regierung am Dienstag im Bundeskanzleramt präsentiert. Alle Eckpunkte zu diesem Gesetz finden Sie hier.
Am Dienstag hat die Regierung ein neues Krisensicherheitsgesetz präsentiert. Zusätzlich zum neuen Gesetz werden das Verfassungsgesetz, das Wehrgesetz und das Meldegesetz geändert. Kernpunkte sind der Bau eines Lagezentrums unter dem Innenministerium, eine effiziente Koordination zwischen den betroffenen Akteuren (Bundes- und Landesbehörden, Einsatzorganisationen etc.) und die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für das staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement.
Krisensicherheitsgesetz: Alle Informationen und Details
Herz der Neuaufstellung ist die Einrichtung eines Bundeslagezentrums im Innenministerium. Auf mehr als zweitausend Quadratmetern soll in diesem Zentrum ein ständiges Monitoring der Entwicklung in zentralen Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit oder Energie betrieben werden und die gleichzeitige Bewältigung von bis zu drei Krisen möglich sein. Auch ein modernes Medienzentrum soll zur transparenten Kommunikation der Öffentlichkeit eingerichtet werden.
Rechtliche Klarstellungen bei Zusammenheit in der Krise
Ein zentrales Ziel des
Vorhabens ist es, mit rechtlichen Klarstellungen die Zusammenarbeit der
verschiedenen Akteure auf Bundesebene zu verbessern. So soll erstmals
eine einheitliche Definition des Krisenfalls auf Bundesebene und der
damit verbundenen Gremien und Prozesse definiert werden. Es wird zudem
ein Regierungskoordinator für Krisenvorsorge im Bundeskanzleramt
eingerichtet, der die bestmögliche Vorbereitung auf verschiedene
Krisenszenarien sicherstellen soll. Aufgrund des Angriffskriegs
Russlands auf die Ukraine wird auch erstmals ein im Kanzleramt
angesiedelter Koordinator der Nachrichtendienste installiert.
Krisensicherheitsgesetz soll effiziente Kooperation sicherstellen
Das
Gesetz soll zudem eine effiziente Kooperation und gemeinsame Arbeit
zwischen Bund, Länder, Gemeinden und NGOs sicherstellen. So sind im
Kapitel "Krisen- und Katastrophenschutz" etwa rechtliche Klarstellungen
im Hinblick auf Zuständigkeiten, Befugnisse sowie
Informationsübermittlungen, die Erhöhung der gesamtstaatlichen Resilienz
sowie die Verbesserung der Möglichkeiten des Bundesheeres, bei
nichtmilitärischen Krisen Assistenz zu leisten, sowie das Treffen
frühzeitiger Vorsorgemaßnahmen vorgesehen.
Gesetz soll begutachtet und im Frühjahr im Parlament behandelt werden
Das Gesetz soll nun
begutachtet und im Frühjahr dem Parlament zugewiesen werden. Nach dem
Beschluss des Gesetzes wird der Regierungskoordinator und ein
Stellvertreter (=Nachrichtendienstkoordinator) durch das
Bundeskanzleramt ausgeschrieben.
Das derzeitige Krisenmanagement stammt aus dem Jahr 1986
Das derzeitige Krisenmanagement
stammt aus dem Jahr 1986. Damals wurde nach der Reaktorkatastrophe von
Tschernobyl ein staatliches Krisenmanagement beim Bundeskanzleramt
eingerichtet. Seit Mai 2003 - nach dm Jahrhundert-Hochwasser - obliegen
die Koordination des staatlichen Krisen- und
Katastrophenschutzmanagements (SKKM) und die internationale
Katastrophenhilfe dem Bundesministerium für Inneres.
Änderungen im Meldegesetz zur besseren Übersicht im Krisenfall
Die
Änderungen im Meldegesetz sollen sicherstellen, dass in Krisenfällen
eine Verknüpfungsanfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) möglich ist.
Damit kann nicht nur nach einem Namen gesucht werden, sondern auch nach
anderen Suchkriterien. Bei den Anpassungen im Wehrgesetz und der
Bundesverfassung geht es um die Erweiterung des Assistenzbereichs des
Bundesheeres. Dieser soll künftig neben Elementarereignissen und
Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs auch den Krisenfall umfassen.