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7,5 Prozent mehr Lohn in Nicht-Eisen-Metallindustrie

7-11-2022, 13:40

Die Löhne der Beschäftigten in der Nicht-Eisen-Metallindustrie steigen durchschnittlich um 7,5 Prozent. Der Abschluss entspricht jenem der Metalltechnischen Industrie.

Die Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter um durchschnittlich 7,5 Prozent für die rund 7.000 Beschäftigten der Nicht-Eisen-Metallindustrie gilt rückwirkend mit 1. November.

Die KV-Löhne und Gehälter sowie die Zulagen werden um 7 Prozent erhöht. Darauf haben sich der Fachverband NE-Metallindustrie in der Wirtschaftskammer (WKÖ) und die Gewerkschaften Pro-GE und GPA-djp heute (Montag) geeinigt, wie der Fachverband mitteilte.

Lehrlinge in Nicht-Eisen-Metallindustrie bekommen 8,41 Prozent mehr Lohn

Die Ist-Löhne steigen dabei um 5,4 Prozent, zusammen mit einem Fixbetrag von 75 Euro ergibt sich eine durchschnittliche Ist-Lohn-Erhöhung von 7,54 Prozent. Die KV-Löhne werden in der Grundstufe um 7 Prozent erhöht, die Vorrückungswerte bleiben gleich. Lehrlinge bekommen durchschnittlich um 8,41 Prozent mehr Geld, bis 2024 steigen die Entgelte im 1. Lehrjahr auf 1.050 Euro, im 2. Lehrjahr auf 1.270 Euro, im dritten Lehrjahr auf 1.625 Euro und im 4. Lehrjahr auf 2.110 Euro. Auch die Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um 7 Prozent erhöht.

Einigung auf Metaller-KV bereits vergangene Woche

Die Einigung entspricht damit dem KV-Abschluss für die 130.000 Beschäftigten in der Metalltechnischen Industrie, der am vergangenen Freitag erzielt wurde. Dort steigen die Ist-Löhne durchschnittlich um 7,4 Prozent, die KV-Löhne und -Gehälter sowie die Zulagen legen um 7 Prozent zu.

KV-Einigung in Nicht-Eisen-Metallindustrie gerade noch verantwortbar

Laut Arbeitgeberseite liegt der Abschluss "an der obersten, gerade noch verantwortbaren Grenze". Verhandlungsleiter Rob van Gils warnte in der Aussendung vor "deutlichen Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Mitbewerbern - insbesondere gegenüber Deutschland". Im Sinne des sozialen Friedens und um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Anerkennung zukommen zu lassen, habe man sich dennoch auf den KV-Vertrag geeinigt.

(APA/Red)

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