Der Ex-Judoka Peter Seisenbacher, der wegen shweren sexuellen Misbrauchs von Unmündigen zu einer fast fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist wieder auf freiem Fuß.
Judo-Olympiasieger Peter Seisenbacher befindet sich wieder auf freiem Fuß. Der 62-Jährige ist nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe bedingt aus der Justizanstalt (JA) Graz-Karlau entlassen worden. Das gab die Sprecherin des Landesgerichts Graz, Barbara Schwarz, am Freitag auf APA-Anfrage bekannt.
Ex-Judoka Seisenbacher wurde aus der Strafhaft entlassen
Ein psychologischer Sachverständiger habe in seiner Prognose-Begutachtung keine Einwände gegen die bedingte Entlassung Seisenbachers gehabt, sagte Schwarz. Die Staatsanwaltschaft Graz habe dieser zugestimmt. Die Enthaftung sei daher bereits verfügt worden.
Häftlinge grundsätzlich spätestens nach zwei Drittel der haft entlassen
Das
ist insofern keine Überraschung, als das österreichische Strafrecht
vorsieht, dass ein Häftling grundsätzlich spätestens nach zwei Dritteln
der über ihn verhängten Freiheitsstrafe vorzeitig entlassen wird, es sei
denn, so genannte besondere Gründe lassen befürchten, dass er wieder
straffällig wird. Die bedingte Entlassung wird mit einer Probezeit von
einem bis zu drei Jahren verknüpft, während dieser sich der Betroffene
wohl zu verhalten und allfällige gerichtliche Weisungen zu befolgen hat.
Solche hat es laut Gerichtssprecherin Schwarz auch bei Seisenbacher
gegeben. Falls der Ex-Sportler gegen Auflagen verstoßen oder gar wieder
strafrechtlich in Erscheinung treten sollte, kann die bedingte
Entlassung widerrufen werden. Dann ginge es wieder zurück ins Gefängnis,
um die Reststrafe abzusitzen - wovon dem Gutachten des von der Justiz
beigezogenen Psychologen allerdings nicht auszugehen ist.
Siesenbacher wurde im Dezember 2019 zu fünf Jahren Haft verurteilt
Seisenbacher war im Dezember 2019 vom Wiener
Landesgericht für Strafsachen in sämtlichen Anklagepunkten des
Kindesmissbrauchs für schuldig befunden und zu fünf Jahren Haft
verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien
reduzierte die Strafe später um zwei Monate. Die Strafhaft verbüßte
Seisenbacher dann in der JA Graz-Karlau, womit das Grazer Landesgericht
als zuständiges Vollzugsgericht über die bedingte Entlassung zu
entscheiden hatte.
Judo-Szene und Öffentlihckeit hatten ungläubig reagiert
Nicht nur die Judo-Szene, auch weite Teile der
Öffentlichkeit hatten ungläubig reagiert, als seinerzeit bekannt wurde,
dass die Staatsanwaltschaft Wien
2013 gegen Seisenbacher Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von
Unmündigen aufgenommen hatte. Der Olympiasieger von 1984 in Los Angeles,
der vier Jahre später in Seoul seinen Titel erfolgreich verteidigte,
war nach dem Ende seiner aktiven Karriere für viele ein Idol geblieben.
1996 wurde ihm das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik
Österreich verliehen. Er gründete in Wien
einen eigenen Judo-Verein, wo es zu Missbrauchshandlungen kam, über die
nicht mehr berichtet werden darf, da es sich um gerichtlich abgetane
strafbare Handlungen handelt. Die Betroffenen waren zwei in den
jeweiligen Tatzeiträumen noch unmündige Mädchen.
Siesenbacher versuchte sich dem Strafverfahren zu entziehen
Seisenbacher
hatte sich dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren zu entziehen
versucht, indem er sich Ende 2016 in die Ukraine absetzte. Er wurde im
August 2017 in einer Wohnung in Kiew festgenommen. Erst im September
2019 wurde er ausgeliefert und an die Wiener Justiz übergeben, wo er in U-Haft genommen wurde. Die in der Ukraine verbrachte Zeit in Haft sowie die U-Haft in Wien wurden Seisenbacher auf die fünfjährige Freiheitsstrafe angerechnet.