Am Freitag kritisierte der REchnungshof (RH) die Beschaffungsplanung des Bundesheeres scharf.
Aufgrund der vorliegenden Bedarfsprogramme mit einem Planungshorizont von zehn Jahren "war kein aktueller und vollständiger Überblick über den notwendigen Investitionsbedarf gegeben", moniert der RH in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht. Zudem merkt der RH an, dass kein Monitoring und keine systematische Überprüfung geplanter Beschaffungen vorgesehen sei.
RH kritisiert den Bundesheer-Beschaffungsplan scharf
Der Rechnungshof prüfte im Verteidigungsministerium die Auswirkungen der Beschaffungsplanung auf die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres, insbesondere im Zeitraum 2013 bis 2020. Eine gesamthafte Aussage über die Auswirkungen der Beschaffungen sei allerdings nicht möglich, befand der RH.
Bedarfsprogramm soll zukünftig erwartete Aufwendungen zeigen
Das Bedarfsprogramm sollte eine Zusammenschau über
zukünftig erwartete Aufwendungen zur Änderung bestehender oder zur
Erlangung neuer militärischer Fähigkeiten und Vorhaben bieten. Aufgrund
der bisher vorliegenden Bedarfsprogramme mit einem Planungshorizont von
zehn Jahren "war kein aktueller und vollständiger Überblick über den zum
Fähigkeitenerhalt und zur Fähigkeitenentwicklung notwendigen
Investitionsbedarf gegeben", schreibt der RH. Aus Sicht des
Rechnungshofes könne aber nur ein mit konkreten Zahlen unterlegtes
Bedarfsprogramm die Grundlage für eine Investitionsplanung und die
Sicherstellung langfristiger Finanzierungen sein. Man empfehle deshalb
dem Verteidigungsministerium eine Bedarfsprogrammbearbeitung mit
konkreten Berechnungen.
Monitoringprozess soll bei Realisieurng des Programmes einsetzen
Zudem wäre ein Monitoringprozess beim
Realisierungsprogramm einzurichten, meint der RH. Denn das
Verteidigungsministerium habe kein Monitoring und keine systematische
Überprüfung geplanter Beschaffungen vorgesehen. Mit dem angewandten
Controlling konnte laut RH zwar die Budgeteinhaltung überwacht werden,
allerdings habe es keine Rückschlüsse zugelassen, welche geplanten
Investitionen in der Vergangenheit tatsächlich umgesetzt wurden. "Eine
Steuerung dahingehend, in welchen Bereichen besonderer Handlungsbedarf
bestand, war daher nicht möglich", hielten die Prüfer kritisch fest.
Bundesheer-Budget sorgt seit Jahren für politische Diskussionen
Das
Bundesheer-Budget sorgt seit Jahren für politische Diskussionen. Ab
2016 bekam das Verteidigungsministerium finanzielle Sonderpakete, die
für Personal und Betrieb, aber auch für Investitionen genutzt werden
sollten. In den Jahren 2016 bis 2021 summierten sich laut RH fünf
Sonderpakete auf insgesamt 3,6 Milliarden Euro (mit einem
Umsetzungszeithorizont bis 2028). "Diese Sonderpakete hätten ein
Controlling und Monitoring hinsichtlich des Mitteleinsatzes erfordert,
um einen widmungsgemäßen Verbrauch der Budgets belegen zu können", meint
der RH. "Das Ministerium konnte jedoch für die Jahre 2016 bis 2020
nicht transparent und nachvollziehbar darlegen, welche
Beschaffungsvorhaben es aus den jeweiligen Sonderpaketen umsetzte."
Aufgrund langjähriger Unterdotierung des Budgets konnte der aus Sicht
des Ministeriums bestehende Investitionsrückstau nur punktuell abgebaut
werden, so der RH.
Generell sieht der RH Evaluierungsbedarf bei
der Österreichischen Sicherheitsstrategie, konkret jenen Teilen, die die
militärische Landesverteidigung betreffen. Angesichts "der aktuellen
sicherheitspolitischen Lage" sollten mit dem Bundeskanzleramt notwendige
Anpassungen thematisiert werden, empfiehlt der Rechnungshof.