Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) spricht sich nach den Halloween-Krawallen in Linz für Abschiebungen aus und will "die Härte des Gesetzes voll ausschöpfen".
Zur APA meinte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), auch alle Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen würden entsprechend geprüft. Bei schweren strafrechtlichen Verstößen soll es zu Außerlandesbringungen kommen. Zudem ist das Bundesamt für Fremdenwesen angewiesen, eine Aberkennung des Asylstatus von Tätern zu prüfen. Mittelfristig will Karner nach Syrien und Afghanistan abschieben.
Randale in Linz zu Halloween: Karner will Abschiebungen
Nach den Ausschreitungen in der Nacht zum 1. November, die Karner eine "organisierte Hass-Veranstaltung" nennt, mit Angriffen auch gegen die Polizei hat man 129 Verdächtige ermittelt. Unter ihnen sind 35 Asylberechtigte und fünf Asylwerber. Bei letzterer Gruppe geht der Innenminister davon aus, dass deren Asylverfahren eingestellt wird. Zudem hat Karner bei den zuständigen Behörden angeregt, dass Quintett aufzuteilen und zu verlegen.
Behörden sollen informiert werden und sich koordinieren
Damit alle betroffenen Behörden entsprechend informiert und koordiniert sind, hat der Ressortchef den oberösterreichischen Landespolizeidirektor angewiesen, eine Task-Force mit allen Beteiligten zu Verfahren für Abschiebungen einzurichten. Inkludiert sein sollen darin neben dem Landeskriminalamt und dem Landesamt für Verfassungsschutz die zuständigen Fremden- und Aufenthaltsbehörden (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft), aber auch die Jugendbehörden.
Alle rechtlichen Möglichkeiten nach Krawallen in Linz ausschöpfen
So will man
sicherstellen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden,
um den Aufenthaltsstatus zu beenden. Freilich handelt es sich bei den
Verdächtigen um eine heterogene Gruppe. Auch zwölf EU-Bürger, 24
Personen mit Daueraufenthaltstitel, sechs subsidiär Schutzberechtigte
und 46 österreichische Staatsbürger zählen dazu.
Unter den Krawallmachern in Linz 34 mit Migrationshintergrund
Unter den
Herkunftsländern sind nach den Österreichern, von denen die Polizei bei
34 Migrationshintergrund angibt, Syrer mit 28 und Afghanen mit 14 am
stärksten vertreten. Aber auch Serben, Kosovaren, Nordmazedonier,
Rumänen, Thailänder und Bosnier beteiligten sich nach
Behördenerkenntnissen an den Randalen.
Nicht abschiebbar sind Afghanen und Syrer
Derzeit de facto nicht
abschiebbar sind Afghanen und Syrer, konzediert der Innenminister, der
hier aber auf EU-Ebene Änderungen erreichen will. "Mittelfristig" meint
er, dass man Flüchtlinge in manche Regionen Syriens zurückschicken kann.
Auch in Afghanistan könnte das bei Männern wieder möglich sein. Karner
verweist darauf, dass heuer bisher 29 Afghanen und 48 Syrer ausgereist
sind.