Am Freitag warnte die Arbeiterkammer (AK) vor einem weiteren Kostenanstieg beim Strom, der verhinderbar wäre.
Derzeit wird gerade - wie jedes Jahr - jene Verordnung novelliert, die die Kosten fürs Stromnetz festlegt. Dabei droht ein Anstieg der Netzkosten von rund 36 Prozent oder gut 100 Euro im Jahr bei einem Stromverbrauch von 3.500 kWh. Mit einem Gesetz statt der Verordnungsnovelle ließe sich das verhindern, ohne dass den Netzbetreibern ein Schaden entstünde, so die AK.
AK warnt vor weiterem Anstieg der Stromkosten
Die sogenannte Systemnutzungsentgelteverordnung wird jährlich novelliert. Die Begutachtung läuft noch bis kommenden Dienstag. Doch jetzt sei ein Gesetz gefragt, um den drohenden weiteren Kostenanstieg für Strom zu verhindern, so AK-Energieexperte Josef Thoman. Geholfen werde damit Privaten und Unternehmen.
Politik könnte weiteren Anstieg der Stromkosten verhindern
"Es müsste nicht sein, dass
dieser Anstieg kommt, wenn die Politik noch rechtzeitig handelt", sagte
Thoman im Gespräch mit der APA. Insgesamt drohten allen Verbrauchern
zusammen - vom Haushalt bis zu Industriekunden - Mehrkosten von rund
einer Milliarde Euro, wenn man nicht entgegensteuere.
Netzkosten für Strom bestehen aus verschiedenen Entgelten
Die
Netzkosten bestehen aus verschiedenen Entgelten, etwa für die Nutzung
selbst. Beim sogenannten Netzverlustentgelt, das auch zu den
Netzgebühren gehört, drohen die Mehrkosten, weil die Erzeuger hierzu
Strom am Markt besorgen, der sich stark verteuert hat. Die Kosten tragen
die Netznutzerinnen und Netznutzer. Neben den Netzkosten finden sich
auf der Stromrechnung auch die Energiekosten selbst sowie Steuern und
Abgaben.
Netzverluste entstehen physikalisch bedingt im Stromnetz
Die Netzverluste entstehen physikalisch bedingt im
Stromnetz. Jährlich werden rund 3,1 Terawattstunden (TWh) Strom
gebraucht, um die Verluste zu kompensieren, sagte Thoman. Die Verluste
werden von den Erzeugern durch die sogenannte gemeinsame Beschaffung
durch die Austrian Power Grid AG (APG) gedeckt. Diese kauft zu einem
massiv gestiegenen Marktpreis.
Strompreis stark gestiegen seit Angriffskrieg Russlands
Der Stromgroßhandelspreis betrug in
den Jahren 2019 und 2020 rund 40 Euro je Megawattstunde (MWh). Schon
2021 ist der Strompreis auf durchschnittlich 110 Euro/MWh angestiegen.
Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine ist er immer weiter gestiegen
und betrug im September 2022 bereits über 400 Euro/MWh. Die zuständige
Regulierungsbehörde E-Control geht laut AK davon aus, dass die
Beschaffung zum Ausgleich der Netzverluste 2023 bei rund 400 Euro/MWh
liegen wird. So kommt man auf etwa eine Milliarde Euro zusätzlicher
Kostenbelastung.
Stromerzeuger sollten laut AK zu Kompensationen von Netzverlusten verpflichtet werden
Die AK spricht sich jetzt dafür aus, die
Stromerzeuger dazu zu verpflichten, Energie für die Kompensation von
Netzverlusten zu angemessenen Preisen (Erzeugungskosten inklusive
Gewinnmarge) zur Verfügung zu stellen. Der Vorschlag der AK beläuft sich
auf 80 Euro pro MWh. Dieser Pauschalbetrag wird genannt, "um eine
aufwendige Kostenprüfung zu vermeiden". Der Preis für die gelieferten
Strommengen solle sich nach den tatsächlichen Erzeugungskosten samt
einem Gewinnaufschlag richten.
Netzbereich sei in Österreich grundsätzlich reguliert
Da der Netzbereich grundsätzlich
reguliert ist, sei das national in Österreich möglich. Wegen der
Regulierung sollten in dem Netzbereich nicht auch noch "Übergewinne"
entstehen, so Thoman. Er erinnerte, dass die Energie in Österreich zu 80
Prozent aus erneuerbaren Energieträgern kommt. So werde eine MWh Strom
aus Wasserkraft um weniger als 40 Euro erzeugt, bei der Windkraft seien
es unter 80 Euro je MWh.
"Nicht nötig, im regulierten Bereich Strom am Markt zu beschaffen"
"Es ist also nicht nötig, im regulierten
Bereich Strom am Markt zu beschaffen. Wir brauchen nur ein Gesetz, das
besagt, die Erzeuger in Österreich müssen anteilig an ihrer
Gesamtjahresproduktion Energie für die Kompensation von Netzverlusten
zur Verfügung stellen." Unternehmen mit höheren Aufwänden, die das
nachweisen können - etwa wenn sie Strom aus Gas erzeugen - sollen ihre
Mehrkosten bei einem entsprechenden Nachweis abgegolten bekommen.