Die Diskussion um den Rahmen von Jean-Michel Basquiat, den André Heller gefälscht hatte, geht weiter. Laut Kunstexperte Otto Hans Ressler ist "der Schaden für den Kunstmarkt irreversibel".
"Es wäre ein Scherz gewesen, wenn Heller es bis zur Bezahlung hätte kommen lassen und sich dann als Urheber zu erkennen gegeben hätte", kommentiert der Kunstexperte und Auktionator Otto Hans Ressler gegenüber der APA. Nachdem aber Geld geflossen sei, sehe er persönlich die Sache jedoch anders.
Heller-Fälschung sorgt weiter für Aufregung
Er sei allerdings kein Anwalt, um dies rechtlich zu beurteilen, unterstreicht Ressler. Fest stehe für ihn jedenfalls: "Der Schaden für den Kunstmarkt ist angerichtet und irreversibel." Fälschungen seien "ein Riesenproblem für den Kunstmarkt, vergleichbar mit der Korruption in der Politik. Das untergräbt das Vertrauen und verleidet die Freude an der Kunst." Als Teil des Problems empfindet er den Umstand, "dass die Gerichte völlig unangemessen mit diesen Fällen umgehen, obwohl es oft um hohe Summen geht". Verfahren in Fälschungsfällen würden regelmäßig eingestellt. Über den Basquiat-Experten Dieter Buchhart, den Heller mit seiner Geschichte überzeugt habe, könne man jedenfalls nicht die Nase rümpfen: "Jeder von uns kann sich irren. Manchmal sind Fälschungen so gut, dass sogar die Künstler selbst darauf hereinfallen."
Buchhart unterstreicht unterdessen in einem Statement gegenüber der APA: "Im Zuge eines am 1. Juni 2016 mit Herrn André Heller geführten Interviews, gab Herr Heller an, dass der
Künstler Jean-Michel Basquiat einen Rahmen mit kleinen
Zeichnungsfragmenten Basquiats selbst angefertigt hat. Ich habe den
Rahmen weder authentifiziert, noch habe ich jemals behauptet, dies getan
zu haben."
Rechtliche Einschätzung durch Rechtsanwalt Plöckinger
Eine rechtliche Einschätzung zur aktuellen Causa gab der APA der in Linz tätige Rechtsanwalt Oliver Plöckinger, der
über "Raubkopie und Kunstfälschung" habilitiert hat. Habe man ein Werk
selbst hergestellt und unter dem Deckmäntelchen, es stamme von einem
anderen Künstler, verkauft, so könne der
Tatbestand des Betrugs erfüllt sein, so Plöckinger grundsätzlich.
Notwendig für Betrug sei eine Täuschung über Tatsachen, etwa die
Herkunft - wenn man etwa behaupte, das selbst gemachte Werk sei ein
Basquiat. Auf der
Gegenseite müsse ein Irrtum vorliegen, etwa einen Basquiat zu kaufen und
einen Heller zu erhalten, und ein Vermögensschaden entstehen. Außerdem
brauche es einen Bereicherungsvorsatz. "Es kann reichen, dass man den
Käufer täuscht", sagte Plöckinger.
Heller kaufte den Rahmen zurück
Da Heller den Rahmen zurückgekauft habe, könnte allerdings der
Strafaufhebungsgrund "Tätige Reue" erfüllt sein. Auch hier gibt es
Voraussetzungen: eine vollständige Schadenswiedergutmachung, die
freiwillig und rechtzeitig passieren muss - nämlich bevor eine
Strafverfolgungsbehörde von dem Ereignis Kenntnis erlangt hat. Dann
würde die eingetretene Strafbarkeit aufgehoben werden, es könne zu
keiner Bestrafung mehr kommen.
Kein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien
Bei der
Staatsanwaltschaft Wien ist aktuell kein Ermittlungsverfahren im
Zusammenhang mit dem vermeintlich von Starkünstler Basquiat, in
Wirklichkeit aber von Heller geschaffenen Bilderrahmen anhängig. Das
sagte StA-Sprecherin Nina Bussek am Donnerstag auf APA-Anfrage. Sollte
wegen des "kindischen Streichs", wie Universalkünstler Heller den Ver-
und späteren Rückkauf laut der
Wiener Wochenzeitung "Falter" bezeichnet, noch Anzeige erstattet
werden, wird diese wie üblich von einer Staatsanwältin bzw. einem
Staatsanwalt auf einen etwaigen Anfangsverdacht hin geprüft werden. Im
Bundeskriminalamt verweist man auf APA Anfrage darauf, dass man etwaige
Ermittlungen erst dann aufnehme, sollte die Staatsanwaltschaft tätig
werden.
Basquiat-Rahmen wurde für Millionen angeboten
Der
"Falter" hatte am Mittwoch enthüllt, dass 2017 ein vermeintlich von
Basquiat 1987 kreierter Rahmen gemeinsam mit einem "Untitled"
bezeichneten Porträt des Künstlers auf der
New Yorker Kunstmesse Tefaf für einen Millionenbetrag angeboten wurde.
Während die Echtheit des Gemäldes unbestritten ist, stammte der Rahmen jedoch von André Heller - was dieser im Gespräch mit dem Experten Buchhart anders darstellte.
Heller wollte Buchhart täuschen
Letztlich sei es darum gegangen, Buchhart zu täuschen, gestand Heller zu. "Buchhart erweckte den Eindruck, als wäre er der
beste Basquiat-Kenner auf dem Planeten. Nachdem er mich und alle
anderen niedergeredet hatte mit dem, was er über Basquiat weiß, kam der
Tag, an dem ich ihn testen wollte", so Heller im "Falter":
"Retrospektiv betrachtet, ist das Ganze erstens ein kindischer Streich.
Zweitens ist es naturgemäß eine Angeberei."
Käufer in New York fand sich nicht
Ein Käufer in New York
fand sich damals nicht. "Ich hätte ihn auch nicht verkauft", behauptet
Heller im "Falter"-Interview. Dennoch wechselte die
Basquiat-Heller-Kombo alsbald den Besitzer. So erwarb der Wiener Künstlermanager Amir Shariat für einen Kunden zunächst die Zeichnung, während der Rahmen an Heller zurückging - bis der Kunde 2018 dann doch auch den gefälschten Rahmen kaufte, laut "Falter" für 800.000 Euro.