Der Auftritt von Thomas Schmid im ÖVP-U-Ausschuss wurde mit Spannung erwartet. Gleich am Anfang machte Schmid aber klar, dass er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen will.
Schließlich sei
seine Aussage vor der WKStA noch nicht abgeschlossen sei, erklärte
Schmid in seinem Eingangsstatement. Er wolle keinerlei Fragen
beantworten, weil alle Themen mit dem Strafverfahren zu tun hätten.
Sollte der U-Ausschuss anderer Meinung sein, müssten das die Gerichte
klären. Schmid untermauert dies mit rechtlichen Erwägungen.
Nach einer kurzen "Stehung" erklärte die Vorsitzende und Zweite
Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ), dass man mit der Befragung
dennoch fortfahren wolle, jede Frage aber einer Einzelfallprüfung
unterzogen werde. Wie Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl danach
ausführte, sei er der Ansicht, dass bei jenen Fakten, die das
Justizministerium als zulässig erklärt habe, bereits eine abschließende
Beurteilung der Ermittlungen erfolgt sei. "Ich sehe nicht, dass Sie sich
durch eine neuerliche Aussage, wo sie bereits geständig waren, einer
weiteren Strafverfolgung aussetzen." Daher werde er bei jeder Frage eine
Einzelfallprüfung vornehmen.
Schmid blieb zunächst aber dabei und
führte bereits bei der ersten Frage von Verfahrensrichter Wolfgang
Pöschl zum sogenannten Beinschab-Tool sein Recht auf Aussageverweigerung
ins Treffen und verwies auf sein Eingangsstatement. Bures verlangte von
Schmid eine Glaubhaftmachung und drohte Schmid einen Antrag auf
Beugestrafe an. Schmid blieb vorerst aber dabei.
Mit seinen Aussagen bei der WKStA hat Schmid etliche prominente ÖVP-Politiker belastet - darunter auch Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz und Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka.