Bei der Nationalratssondersitzung kommende Woche bringt die SPÖ einen Antrag auf Verschärfung der Korruptionsstrafbestimmungen für Politiker ein.
Die Sozialdemokraten schlagen eine Erhöhung des Strafrahmens sowie eine Verlängerung der Verjährungsfrist vor. "Für Spitzenpolitiker müssen die höchsten Maßstäbe gelten. Es geht darum, das verloren gegangene Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen und Korruption in Zukunft bestmöglich zu verhindern", so Vizeklubchef Jörg Leichtfried.
"Wie ernst die Bundesregierung es mit dem Appell des Bundespräsidenten nimmt, wird sich am Mittwoch zeigen", so Leichtfreid gegenüber der APA. Die meisten Amtsdelikte (strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen) wie Amtsmissbrauch, Anstiftung zum Amtsmissbrauch, Bestechung und Bestechlichkeit sind derzeit mit einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Dies gilt für alle Amtsträger (Minister bis Polizist) gleichermaßen.
Übersteigt die Schadens- bzw. Bestechungssumme bei
solchen Delikten die Summe von 50.000 Euro, erhöht sich die Strafdrohung
auf bis zu zehn Jahre. Jeweils am Strafmaß orientiert sich ganz
allgemein die Verjährungsfrist (je höher, desto länger). Bei einer
Strafandrohung von fünf Jahren gilt in der Regel auch eine
Verjährungsfrist von fünf Jahren und bei zehn Jahren eine zehnjährige
Verjährungsfrist.
Konkret wird die SPÖ in ihrem Antrag bei der
kommenden NR-Sondersitzung daher fordern, das StGB für die Zukunft wie
folgt zu ändern: Für Spitzenpolitiker (das sind Bundes- und Vizekanzler
sowie alle sonstigen Mitglieder der Bundesregierung, Landeshauptleute
und auch die anderen Mitglieder der Landesregierungen, der Präsident des
Nationalrats, die Klubobleute sowie alle Abgeordneten zum Nationalrat)
soll in Zukunft unabhängig von der zugrunde liegenden Schadenssumme
jedenfalls eine Strafandrohung von bis zu zehn Jahren gelten. Damit soll
auch die Verjährungsfrist auf zehn Jahre steigen, erklärt Leichtfried.