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Schmid-Aussagen: Kogler fühlt sich in seinem Vorgehen bestätigt

19-10-2022, 12:12

Nach den Aussagen von Ex-Finanzministeriums-Generalsekretär Thomas Schmid vor der WKStA fühlt sich Vizekanzler Werner Kogler in seinem Vorgehen im letzten Jahr bestätigt.

Mit dem Ultimatum an Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zum Rückzug habe man die richtigen Konsequenzen gezogen, so Kogler vor dem Ministerrat am Mittwoch. Fragen nach der Bedeutung der Aussagen Schmids für die aktuelle Koalition beantwortete er nicht. ÖVP-Chef Kanzler Karl Nehammer forderte in einer Stellungnahme gegenüber der APA "volle Aufklärung" durch die Justiz.

Nehammer: Es brauche nun volle Aufklärung

Es stünden "jetzt viele konkrete und unkonkrete Aussagen von Thomas Schmid gegen viele Personen im Raum, deren Wahrheitsgehalt niemand von uns überprüfen kann", betonte der ÖVP-Chef, der unter Kurz in die Spitzenpolitik kam, aber gleichzeitig. "Es braucht nun volle Aufklärung, die von den Ermittlungsbehörden zu leisten ist", so Nehammer. "Die Justiz soll diese Ermittlungen sorgfältig führen, ich habe das Land durch eine Krise zu führen." Für seine eigene politische Arbeit seien "Transparenz, Klarheit und Aufklärung die Grundlage", verwies Nehammer auf bereits gesetzte Reformschritte wie das neue Parteiengesetz oder die Vorlage eines neuen Medientransparenzgesetzes.

Vizekanzler Kogler wiederum meinte beim Eintreffen ins Kanzleramt zum Ministerrat, mit dem Ultimatum an den damaligen Kanzler und ÖVP-Chef Kurz zum Rückzug vergangenen Herbst habe man die richtigen Konsequenzen gezogen.

Kogler und Zadic: Justiz müsse in Ruhe arbeiten können

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und er hätten immer gesagt, dass die Justiz in Ruhe arbeiten können müsse, so Kogler. Das habe diese nun akribisch getan.

Schmid-Aussagen: Kogler fühlt sich bestätigt

An die Nationalratsabgeordneten und speziell die NEOS appellierte Kogler, den ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss zu verlängern. Dort könnten noch Aspekte geklärt werden, welche die Strafjustiz eventuell nicht im Auge habe.

(APA/Red)

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