Roland Kier, der neue Anwalt von Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid schweigt zu den Aussagen seines Mandanten, die ihn und prominente ÖVP-Vertreter und Unternehmen schwer belasten.
Es sei nicht im Sinne seines Mandanten, mit den Medien zu sprechen, sagte er am Mittwoch zur APA. Den Wunsch Schmids nach einem Kronzeugenstatus bestätigte der Anwalt. Ob ein Antrag dazu gestellt werden kann, liegt im Ermessen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Der ehemalige ÖBAG-Chef und Generalsekretär im Finanzministerium, Schmid, hat im vom Ibiza-Video ausgelösten Casag-Verfahren den Kronzeugenstatus angestrebt. Schmid sei bereits im April mit diesem Wunsch an die Anklagebehörde herangetreten, wie die zuständige WKStA am Dienstag mitteilte. Ein formeller Kronzeugenantrag wurde aber nicht gestellt. Zuerst müssen Schmids Aussagen - bisher fanden 15 ganztägige Vernehmungen statt - bewertet werden.
Schmids bisheriger Anwalt
Thomas Kralik hatte noch im August Gerüchte dementiert, wonach sein
Mandant mit der WKStA kooperiere. Am Dienstag meinte Kralik gegenüber
der APA, dass er Schmid
nicht mehr vertrete. Offiziell soll der Wechsel erst in den vergangenen
Tagen stattgefunden haben. Im auch der APA vorliegenden Protokoll einer
Beschuldigtenvernehmung vom 21. Juni dieses Jahres in Graz wird aber
bereits Schmids neuer Rechtsvertreter, der Jurist Roland Kier, als anwesende Person genannt.
Dass Schmid offensichtlich zwei Anwälte beschäftigt hatte, ist nun Grund für Spekulationen. So soll auch Kralik, der ursprünglich die Rechtsvertretung übernommen hatte, nichts von der Doppelgleisigkeit gewusst haben. Dem Vernehmen nach könnte es unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten bezüglich des angestrebten Kronzeugenstatus gegeben haben. Beide Juristen wollten auf Anfrage der APA den Wechsel nicht kommentieren.