Der Disziplinaranwalt des Verteidigungsministeriums hat im Verfahren gegen jenen Bundesheer-Soldat, der mindestens fünf Mal eine SS-Uniform getragen haben soll, nur eine Geldstrafe und keine Entlassung beantragt. Dem Soldaten wurden mildernde Gründe angerechnet.
Der Fall des Bundesheer-Soldaten, der trotz Tragens einer SS-Uniform weiter im Heer tätig sein darf, hatte nicht nur für Entrüstung bei SPÖ und NEOS gesorgt, auch Bundespräsident und Oberbefehlshaber Alexander Van der Bellen zeigte sich "schockiert".
Bundesheer-Soldat in SS-Uniform: Verteidigungsministerium betont "Null-Toleranz-Politik"
Das Ministerium betonte, dass "eine Null-Toleranz-Politik bei Rechtsextremismus gelebt wird und dass immer alle rechtlich möglichen Maßnahmen ergriffen werden". "Weder das Gericht noch die dafür einzig zuständige Disziplinarbehörde haben eine Entlassung erwirkt", erklärte ein Sprecher außerdem auf Twitter. Der Grüne Koalitionspartner, Wehrsprecher David Stögmüller, stellte jedoch per Aussendung die Frage in den Raum, warum der Disziplinaranwalt des Ministeriums eine Entlassung des Bundesheer-Soldaten gar nicht beantragt habe.
SPÖ kritisiert Verteidigungsministerin nach Fall von Bundesheer-Soldat in SS-Uniform
Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) hat Donnerstagabend im Nationalrat angekündigt, dass sie nächste Woche eine Kommission zum Thema der "Bekämpfung von staatsfeindlichen Tendenzen" einrichten werde. Dies soll zur Vermeidung derartiger Fälle die nötigen gesetzlichen Maßnahmen - Änderung des Beamten-Dienstrechts und des Strafgesetzbuches - ausarbeiten. Tanners "Reumütigkeit" komme "viel zu spät", befand SPÖ-Wehrsprecher Robert Laimer am Freitag in einer Aussendung. "Die Ministerin hätte viel früher eingreifen und dem Disziplinaranwalt eine Weisung zukommen lassen müssen, um eine Entlassung des Beamten zu fordern", meinte er. "Die Ministerin hatte ihre Chance, sich einzusetzen. Eine Gesetzesänderung sei notwendig, "weil man sich offensichtlich nicht darauf verlassen kann, dass gewisse Minister*innen ihre Hausaufgaben erledigen", meinte Laimer.
Disziplinaranwalt laut Juristen Verteidigungsministerin unterstellt
Der Disziplinaranwalt
wird laut Paragraf 103 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes "zur Vertretung
der dienstlichen Interessen im Disziplinarverfahren (...) von den
Leiterinnen und Leitern der Zentralstellen" bestellt. Er untersteht der
Ministerin und "ist an deren Weisungen gebunden", erläuterte
Verfassungsrechtler Heinz Mayer im Ö1-"Mittagsjournal". "Sie ist
verantwortlich für das, was der Disziplinaranwalt tut." In einer Sache,
in der es um das Ansehen des Bundesheeres insgesamt geht, sei die
Ministerin selbstverständlich involviert und sollte sich zumindest mit
der Frage auseinandersetzen, ob solche Instruktionen gegeben werden,
meinte auch Verfassungsjurist Peter Bußjäger.
Mehrere Fälle von Wiederbetätigung durch Bundesheer-Soldaten
Die Bundesdisziplinarbehörde erkannte den Oberstabswachtmeister am 15. September "schuldig" der nationalsozialistischen Wiederbetätigung. Er soll bereits 2014 und 2015 im Internet eine Uniform, einschlägige Abzeichen, Hakenkreuzfahnen und Hakenkreuzwimpel bestellt und "zum Zwecke der Herstellung einer SS-Uniform einen Aufnäher mit SS-Runen sowie 2 Aufnäher mit Reichsadler und Hakenkreuz an der Uniform angebracht" haben. Diese selbst gebastelte SS-Uniform soll er dann zumindest fünf Mal getragen haben, Fotos davon tauchten im Internet auf. 2019 und 2020 soll der Soldat außerdem in der Kantine eines Sportvereins, in der Spielerkabine am Fußballplatz und in einer Kaserne vor seinen Kameraden den Hitlergruß gezeigt haben. Bei der Durchsuchung seiner militärischen Unterkunft, seines Autos und seines Wohnsitzes wurden Munition aus Heeresbestand und "diverse Devotionalien" gefunden.
Bundesheer-Soldat zu bedingter Freiheitsstrafe verurteilt
Der Oberstabswachtmeister wurde im November des Vorjahres "mit sofortiger Wirkung (...) vorläufig vom Dienst enthoben", der Akt wurde der Disziplinarbehörde vorgelegt. Im Juli wurde der Bundesheer-Soldat vor einem Landesgericht rechtskräftig zu zehn Monaten bedingter Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Die Disziplinarbehörde setzte nach der Disziplinaranzeige ein mündliche Verhandlung für Mitte September an.
Beschuldigter Bundesheer-Soldat legte Geständnis ab
Dort legte der Beschuldigte "ein umfassendes und reumütiges Geständnis" ab. "Er beteuerte glaubhaft, dass es ihm sehr leidtue und ein derartiges inakzeptables Verhalten nicht mehr vorkommen würde." Die Tathandlungen seien unter Alkoholeinfluss erfolgt, behauptete der Bundesheer-Soldat, "er distanziere sich von den Gräueltaten des Nationalsozialismus und habe damit nichts zu tun". Die Knallkörper habe er "wohl versehentlich nach einer Übung mit nach Hause genommen und vergessen". Der Bataillonskommandant attestierte dem Beschuldigten im Verfahren eine "zufriedenstellende Dienstleistung", bisher habe es keine disziplinären Verfehlungen gegeben.
Nur Geldstrafe für Bundesheer-Soldat durch Disziplinaranwalt beantragt
Der vom
Ressort bestellte Disziplinaranwalt, der im Verfahren laut Gesetz die
"dienstlichen Interessen" vertritt, verwies auf die Möglichkeit einer
Entlassung, beantragte schließlich aber nur eine Geldstrafe von knapp
5.000 Euro: "In den Schlussworten führte der Herr Disziplinaranwalt beim
BMLV (DiszAnw) aus, dass der Disziplinarbeschuldigte durch seine
Tathandlungen vorsätzlich gegen seine Dienstpflichten verstoßen habe",
heißt es in der Entscheidung. "Nach der Rechtsprechung des VwGH komme
aufgrund des Treueverlustes die Disziplinarstrafe der Entlassung in
Betracht. Aus generalpräventiven Gründen sowieso, allerdings sei in
diesem Fall eine Geldstrafe ausreichend." Das Strafgericht,
argumentierte der Disziplinaranwalt, hätte bereits durch eine mehr als
einjährige Freiheitsstrafe den Amtsverlust bewirken können, nahm aber
davon Abstand.
Bei der Strafbemessung sei "von einer sehr schweren Dienstpflichtverletzung auszugehen", da von Dienstgeberseite nationalsozialistische Wiederbetätigung nicht geduldet werde, argumentierte der Disziplinaranwalt demnach weiter. Doch die spezialpräventiven Aspekte würden ob des einsichtigen Verhaltens und der ehrlich gemeinten Besserungsabsicht in den Hintergrund treten, zudem liege eine positive Zukunftsprognose vor.
Disziplinarbehörde gewährte Bundesheer-Soldat Milderungsgründe
Die Disziplinarbehörde
folgte schließlich dieser Argumentation. Die Kommission wertete "mehrere
Dienstpflichtverletzungen" als "straferschwerend", führte aber auch
einige Milderungsgründe an: ein reumütiges Geständnis, Distanzierung,
Unbescholtenheit, die bisherige Dienstleistung und positive
Zukunftsprognose. Bei der Höhe der Geldstrafe wurde auf die "angespannte
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit", Sorgepflichten für fünf Kinder und
die schwere Erkrankung seiner Ehefrau, verwiesen. Der Soldat wurde
letztlich zu einer Geldstrafe in der Höhe von 4.320 Euro (und einem
Kostenbeitrag von 360 Euro) verurteilt. Er "möge die milde Bestrafung
als Vertrauensvorschuss sehen, dass er in Zukunft derartige
Dienstpflichtverletzungen unterlässt."
Der Betroffene wird laut Ministerium nunmehr "in einer nicht militärischen Funktion im Rahmen seines Beamtendienstverhältnisses verwendet". Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) hat Donnerstagabend im Nationalrat angekündigt, dass sie nächste Woche eine Kommission zum Thema der "Bekämpfung von staatsfeindlichen Tendenzen" einrichten werde. Dies soll zur Vermeidung derartiger Fälle die nötigen gesetzlichen Maßnahmen - Änderung des Beamten-Dienstrechts und des Strafgesetzbuches - ausarbeiten.