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Aufregung um Bundesheer-Soldat in SS-Uniform

13-10-2022, 10:35

Der Fall eines Bundesheer-Soldaten, der wegen Wiederbetätigung verurteilt worden ist, sorgt für Aufregung. Trotz Urteils darf er weiter im Dienst bleiben. Die SPÖ reagiert entrüstet.

Laut dem Bericht der Tageszeitung "Kurier" wurde der Bundesheer-Soldat wegen Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht zu zehn Monaten bedingt verurteilt, von der Disziplinarbehörde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 4.968 Euro.

Bundesheer-Soldat in selbstgemachter SS-Uniform

In dem Urteil wegen Wiederbetätigung werden die Vergehen des Oberstabswachtmeisters von der Disziplinarkommission demnach so geschildert: Der Bundesheer-Soldat habe im Internet unter anderem eine Uniform, Hakenkreuz-Abzeichen und Hakenkreuz-Fahnen bestellt und sich mit Aufnähern mit SS-Runen, Reichsadler und Hakenkreuz eine SS-Uniform gebastelt. Diese Uniform soll er mindestens fünf Mal getragen haben, Fotos davon tauchten in sozialen Netzwerken auf.

Auch den Hitlergruß soll der Heeresangehörige mehrfach gezeigt haben, etwa in der Kantine des Sportvereins, am Fußballplatz oder vor Kameraden in der Kaserne. Außerdem soll er Knallkörper aus dem Heeresbestand mit nach Hause genommen haben. Vor der Behörde gestand der Bundesheer-Soldat alle Vorwürfe, will aber alle Taten unter Alkoholeinfluss begangen haben.

SPÖ fordert "Nulltoleranz bei Wiederbetätigung im Bundesheer"

Dass der Bundesheer-Soldat weiter im Dienst bleibt, sorgt für Entrüstung bei der SPÖ-Sprecherin für Erinnerungskultur Sabine Schatz und SPÖ-Wehrsprecher Robert Laimer, sie stellten dazu parlamentarische Anfragen an Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadić (Grüne). "Dieser Fall des Unteroffiziers und der Umgang im Bundesheer mit NS-Wiederbetätigung müssen dringend aufgeklärt werden", meinte Schatz in einer Aussendung. "Wiederbetätigung muss ein Ausschlussgrund für Soldaten aus dem Bundesheer sein", forderte Laimer.

Bundesheer verweist auf bindende Entscheidung der Disziplinarbehörde

Im Verteidigungsministerium wurde gegenüber dem "Kurier" betont, dass man Wiederbetätigung "nicht duldet, entschieden und unmissverständlich dagegen auftritt und alle möglichen rechtlichen Schritte dagegen unternimmt". Im konkreten Fall habe man Disziplinaranzeige erstattet und eine Dienstenthebung durchgeführt. Das Strafgericht hätte durch eine mehr als einjährige Freiheitsstrafe den Amtsverlust bewirken können, hieß es.

"Weder das Gericht noch die dafür einzig zuständige Disziplinarbehörde haben eine Entlassung erwirkt", erklärte Bundesheer-Sprecher Michael Bauer außerdem auf Twitter. Die Bundesdisziplinarbehörde sei die höchste Instanz für Beamte und für das Bundesheer seien die Entscheidungen bindend. "Es gibt darüber keine Instanz mehr. Das Bundesheer hat diese Entscheidung zu akzeptieren." Der Soldat sei versetzt worden.

(APA/Red)

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