Maxenergy versprach Kundinnen und Kunden fixe Preise für Strom und Gas für 18 Monate, kündigte ihnen aber bereits nach einem Jahr. Dafür gab es eine Klage vom Verein für Konsumenteninformation.
Eine Klage gab es vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums gegen den Energieanbieter Maxenergy. Der Grund: Die Firma kündigte Kunden mit Preisgarantien vorzeitig. Das Bezirksgericht (BG) Haag gab dem VKI nun Recht. Maxenergy kündigte heute an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Maxenergy kündigte seinen Kunden mit Preisgarantie vorzeitig
Im Zuge der VKI-Aktion Energiekosten-Stopp seien im Winter 2020/21 viele Konsumentinnen und Konsumenten zum Energieanbieter Maxenergy gewechselt. Mit dem Wechsel war damals ein Vertrag mit einer 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit und einer 18-monatigen Preisgarantie abgeschlossen worden, schrieb der VKI am Mittwoch in einer Aussendung. Maxenergy habe aber bereits ab Oktober Kündigungen ausgesprochen, zu diesem Zeitpunkt seien aber noch keine 18 Monate vergangen, die Preisgarantie sei somit noch aufrecht gewesen, so der VKI. Laut Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Rechts im VKI, sind davon etwa 15.000 Personen in Österreich betroffen.
Maxenergy habe durch Kündigung die Preisgarantie nicht eingehalten
Laut dem aktuellen
Urteil des BG Haag habe Maxenergy durch die vorzeitige Kündigung die
Preisgarantie nicht eingehalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das
Gericht folge der Ansicht des VKI, dass die zugesagte Preisgarantie von
18 Monaten hinsichtlich des 12 Monate übersteigenden Zeitraumes jede
Bedeutung verlieren würde, wenn dem Unternehmer eine
Kündigungsmöglichkeit nach 12 Monaten zukommt. Daraus schließt das
Gericht, dass Maxenergy eine Kündigung erst nach 18 Monaten aussprechen
hätte dürfen, so der VKI.
Maxenergy will gegen Urteil über vorzeitige Kündigungen berufen
Maxenergy kündigte heute in einer
Aussendung an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen und sieht sich im
Recht. "Maxenergy bekräftigt seinen Standpunkt, entsprechend der
vertraglichen Rahmenbedingungen rechtskonform gehandelt zu haben", so
der Energieanbieter. Die Kündigung sei trotz Preisgarantie rechtens, da
betroffene Kundinnen und Kunden "rechtzeitig unter Einhaltung aller
gesetzlichen Fristen und vertraglichen Rahmenbedingungen 8 Wochen im
Voraus" über das Vertragsende informiert worden seien, heißt es in der
Aussendung.
Maxenergy versprach fixe Gas- Strompreise für 18 Monate
Mit Ausspruch einer Preisgarantie von beispielsweise
18 Monaten werde im Vertrag festgehalten, dass für die Dauer der
Preisgarantie keine Preiserhöhungen durchgeführt werden, sofern ein
aufrechtes Vertragsverhältnis besteht. Mit der ausgesprochenen Kündigung
ende demnach auch die Preisgarantie, da nach diesem Zeitpunkt kein
aufrechtes Vertragsverhältnis mehr bestehe, so der Energieanbieter in
der Aussendung. Maxenergy habe auf Basis der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und Vertragsunterlagen nach Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten sowie unter Einhaltung der
entsprechenden Kündigungsfristen eine Kündigung ausgesprochen, was einem
vertraglich geregelten Vorgehen entspreche.
VKI fordert für die Kunden von dem Energieanbieter Schadenersatz
Anders sieht das der
VKI und fordert von dem Energieanbieter Schadensersatz für die
betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten aufgrund der entstandenen
Mehrkosten nach der Kündigung für den Zeitraum von einem halben Jahr.
Wie hoch der Schaden tatsächlich ist, sei aktuell nicht konkret
bezifferbar, da er bei Betroffenen beim notwendigen Anbieterwechsel nach
der Kündigung entstanden sei, und sich deshalb erst durch den Vergleich
mit dem neuen Anbieter berechnen lasse, so Hirmke. Der Rechtsexperte
rechnet aber mit einem Schaden von bis zu 3 Mio. Euro, bei Mehrkosten
von 200 bis 300 Euro pro Person. "Die Frage ist nun, ob Maxenergy bereit
ist zu zahlen", sagte er gegenüber der APA.
Ähnliches Urteil gegen Maxenergy im Juli durch BG Dornbirn
Im Juli erlies das BG
Dornbirn ein ähnliches Urteil. Demnach durften die Kundinnen und Kunden
laut Bezirksgericht die vertraglichen Vereinbarungen so verstehen, dass
Maxenergy infolge der Preisgarantie von 18 Monaten auf ein
Kündigungsrecht bereits nach 12 Monaten verzichtet hat. Weil Maxenergy
diese Regelung nicht einhielt, sei Maxenergy nunmehr den Kunden zu
Schadenersatz verpflichtet, hieß es in dem Urteil. Auch damals ging der
Energieanbieter in Berufung.
Der Streit wird also voraussichtlich noch andauern. Hirmke erhofft sich konkrete Ergebnisse Anfang 2023.