Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) will das Energielenkungsgesetz reformieren. In der geplanten Novelle soll das Gesetz grundlegend adaptiert werden.
Das Klimaministerium von Leonore Gewessler (Grüne) will das Energielenkungsgesetz reformieren, sodass es nicht nur bei kurzfristigen Störungen sondern auch bei länger anhaltenden Krisen sein Ziel erfüllt. Über Inhalte will man im Ministerium noch nicht sprechen, weil man sich in einem sehr frühen Stadium der Arbeiten befinde, wie es zur APA hieß. Dem "Standard" liegt ein erster Entwurf vor.
Klimaministerium will das Energielenkungsgesetz reformieren
"Das Energielenkungsgesetz ist die Basis dafür, dass die Energieversorgung in unserem Land auch in Krisen gesichert bleibt. Die letzten Monate haben gezeigt, dass sich die Anforderungen an dieses Gesetz aufgrund der geopolitischen Gesamtsituation umfassend verändert haben. Dieser Veränderung wollen wir mit einer Novelle des Energielenkungsgesetz gerecht werden. Die Arbeiten dafür laufen aktuell im Ministerium - sind aber noch nicht abgeschlossen", erklärte ein Sprecher auf APA-Anfrage.
Energielenkungsgesetz soll um einen Abschnitt erweitert werden
Laut
einem Artikel des "Standard" (Donnerstagsausgabe) soll das Gesetz um
einen neuen Abschnitt erweitert werden, der "Maßnahmen zur Prävention
von Störungen der Energieversorgung" vorsieht. Dazu gehören Maßnahmen
zur Einsparung oder Reduktion von festen oder flüssigen Energieträgern
ebenso wie von Elektrizität, Erdgas oder Wärme "insbesondere in
Privathaushalten, öffentlichen Gebäuden, Bauten auf öffentlichem Grund
sowie in Unternehmen", wie es der Zeitung zufolge heißt.
Vorgabe von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
Vorgeben
können will das Ministerium weiters Maßnahmen zur Steigerung der
Energieeffizienz sowie "Abweichungen, Ausnahmen oder Anweisungen für die
Betriebsweise von Anlagen" oder Abweichungen von Emissionsgrenzwerten.
Auch Höchstgeschwindigkeiten von Kraftfahrzeugen sollen im
Energienotfall gedrosselt werden können, was im Fall des Falles schon
jetzt möglich ist.
Der "Standard" zitiert Industrievertreter, die
die weitgehenden Eingriffsmöglichkeiten skeptisch sehen. Bis dato liege
ein Energielenkungsfall erst bei einer eingetretenen Störung vor,
künftig sollen gravierende Eingriffe in Eigentums- und
Persönlichkeitsrechte bereits "zur Abwendung einer unmittelbar drohenden
Störung" möglich sein. Dies sollte grundsätzlich nicht einem
Ministerium allein vorbehalten sein, so die Kritik.
Enschädigungen könnten zurückgenommen werden
Wie die
Zeitung weiter schreibt, könnten die Entschädigungen, wie sie derzeit
für die Umrüstung von Gas auf Öl oder Kohle im Gasnotfall vorgesehen
sind, zurückgenommen werden. Falls es doch Entschädigungen geben soll,
würde dies in Ausnahmefällen mittels Verordnung festgelegt werden.
vorsorgen will man auch für Zufallsgewinne von Energiefirmen
Vorsorgen
will man laut dem Erstentwurf offenbar auch für Zufallsgewinne, wie sie
Stromversorger aufgrund der aktuellen Marktstörungen verbuchen: Bei der
Bemessung von Entschädigungen sind laut Gesetzentwurf nämlich
"Förderungen oder sonstige Unterstützungsleistungen des Bundes, der
Länder oder sonstiger Körperschaften öffentlichen Rechts sowie
allfällige Vermögensvorteile von Antragstellern" zu berücksichtigen,
"die sich vorrangig aus einer nicht vorhersehbaren Änderung der
allgemeinen Marktlage ergeben".
Wann die Novelle in Begutachtung gehen soll, ließ das Klimaministerium gegenüber der APA offen.