Nach Gesprächen mit Branchenvertretern und Experten hat sich die Bundesregierung auf ein Medienpaket geeinigt, das neue Medienförderung und mehr Transparenz enthalten soll.
Das Medienpaket sieht verschärfte Transparenzbestimmungen bei der Inseratenvergabe öffentlicher Stellen und eine neue Medienförderung vor. Letztere soll Rahmenbedingungen unterstützten, die die Qualität des Journalismus steigern. Ein entsprechender Ministerratsvortrag wurde heute, Mittwoch, im Ministerrat eingebracht.
Medienpaket wurde beschlossen
"Medien sind die 4. Säule der Demokratie und
wichtiges Korrektiv", sagte Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) am
Mittwoch. Man wolle mit dem Medienpaket die Medienvielfalt absichern,
den Medienstandort Österreich stärken und in die Zukunft führen,
erklärte sie. "Wir brauchen als Bürgerinnen und Bürger qualitätsvollen
Journalismus, der die Unordnung ordnet", so Grünen-Klubobfrau Sigrid
Maurer. "Ohne Medien und Journalismus ist die Demokratie inexistent.
Diesen Beitrag zur Demokratie wollen wir unterstützen."
Einigung auf neue Medienförderung und mehr Transparenz
Die
Inseratenvergabe durch öffentliche Rechtsträger soll künftig lückenlos
dargelegt und transparent sowie nachvollziehbar gestaltet werden. "Jedes
Inserat, jeder Euro muss nachvollziehbar sein. Ich will, dass jeder auf
Knopfdruck einsehen kann, bei welchen Medien wofür geschaltet wurde",
sagte Raab. Mit dem neuen Gesetz sollen Inseratenschaltungen bzw.
Medienkooperationen künftig ab dem ersten Euro der Medienbehörde RTR
gemeldet und veröffentlicht werden. Ab 5.000 Euro pro Rechtsträger und
Quartal müssen künftig auch die geschalteten Inserate bzw. Sujets oder
Spots bekanntgegeben werden. Auch werden die Meldepflichten um weitere
Werbeformen - etwa Soziale Medien, Plakate und Kinowerbung - ergänzt.
Nachweispflichten der öffentlichen Stellen
Die
Nachweispflichten der öffentlichen Stellen steigen mit dem für Werbung
eingesetzten Steuergeld an. "Je mehr Steuergeld eingesetzt wird, desto
schärfer sind die Berichtspflichten", so Raab. Für jede Kampagne mit
einem Volumen von mehr als 150.000 Euro muss künftig ein
Transparenzbericht vorgelegt werden, der etwa über das
Informationsbedürfnis, die Inhalte der Kampagne, Ziele und Zielgruppen
aufklärt. Übersteigt die Kampagne 750.000 Euro müssen künftig die
Ergebnisse einer Wirkungsanalyse veröffentlicht werden. Damit soll
ersichtlich sein, wie treffsicher die definierten Zielgruppen und die
Kommunikationsziele von der Kampagne auch erreicht wurden.
Inserate bis zu 5.000 Euro von der Meldepflicht ausgenommen
Bisher
sind Inserate bis zur "Bagatellgrenze" von 5.000 Euro wie auch
Schaltungen in nicht periodischen Medien von der Meldepflicht
ausgenommen. Schätzungen gehen von rund einem Drittel des gesamten
Werbegeldes aus, das durch die "Bagatellgrenze" und der Lücke bei nicht
periodischen Medien einer Veröffentlichungspflicht entgeht. Auch werden
die Daten derzeit vierteljährlich in der sogenannten
Medientransparenzdatenbank äußerst undurchsichtig aufbereitet und müssen
nach zwei Jahren gelöscht werden, was eine strukturierte Auswertung
erschwert. All das soll künftig der Geschichte angehören. Auch kündigte
die Regierung an, die Strafhöhen für Nicht- oder Falschmeldungen auf
60.000 Euro zu erhöhen. Im Wiederholungsfall sind 100.000 Euro fällig.
Keine Obergrenze für Inseratenschaltungen
Nicht
kommen wird dagegen eine Obergrenze für Inseratenschaltungen. Man wolle
öffentliche Stellen im Krisenfall nicht beschneiden, hieß es. "Ein
Inserat ist nichts Anrüchiges", so Raab. Wann das neue
Medientransparenzsystem angewandt wird, ist noch unklar. Es ist eine
Notifizierung durch die EU-Kommission nötig.
Erweiterung des Medienförderungssystem geplant
Die Regierung plant
zudem, das Medienförderungssystem um einen Topf zu erweitern. Die neue
Förderung ist mit 20 Millionen Euro dotiert und umfasst mehrere
Schwerpunkte. So orientiert sich eine neue Journalismus-Förderung an der
Anzahl angestellter Journalisten nach Kollektivvertrag, der Anzahl von
Auslandskorrespondenten und Rahmenbedingungen wie einem
Redaktionsstatut, einem Fehlermanagement-System oder Frauenförderplänen,
die die journalistische Qualität steigern sollen. Ausgeschüttet wird
sie unabhängig von Erscheinungsweise und Verkaufsmodell. Auch reine
Online-Medien, Straßen- und Gratiszeitungen erhalten Förderung, sofern
sie die Kriterien erfüllen. Um von Blogs abgrenzen zu können, müssen
zumindest drei Journalistinnen oder Journalisten angestellt sein.
Parteizeitungen sind ausgeschlossen. Auch werde es Ausschlussgründe bei
Hetze oder beispielsweise Demokratiegefährdung geben, sagte Maurer.
Inhaltsvielfalt-Förderung als Schwerpunkt des Medienpakets
Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Medienförderung ist eine Inhaltsvielfalt-Förderung. Diese fördert Medien, die besonders viel über regionale Ereignisse oder die EU und internationale Themen berichten. Auch wird die bestehende Förderung von Aus- und Weiterbildungen erhöht und erstmals die betriebsinterne Ausbildung etwa in Form von Lehrredaktionen gefördert. Die Förderung von Unterricht an Schulen zur Erhöhung der Medienkompetenz stockt die Regierung ebenfalls auf. Die bestehende Unterstützung für Presseclubs oder auch Selbstkontrolleinrichtungen wie den Presserat bleiben bestehen. Auch hier ist eine Notifizierung durch die EU-Kommission nötig. Die Regierung konnte daher nicht beantworten, wann die neue Medienförderung erstmals ausgeschüttet wird.