Personen, die an AMS-Ausbildungen im Pflegebereich ab 1. Jänner 2023 teilnehmen, ein Pflegestipendium.
Die Teilnehmenden an den Pflegeausbildungen erhalten mindestens 1.400 Euro monatlich zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten. Ursprünglich war der Start des Pflegestipendiums für September 2023 geplant. Dieser wird nun vorgezogen, um "dem akuten Arbeitskräftebedarf in diesem Bereich entgegenzuwirken", sagte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) vor dem Ministerrat am Mittwoch.
Pflegestipendiums startet Anfang 2023
Personen, die sich im Rahmen des Pflegestipendiums dazu entscheiden, eine Pflegeausbildung zu starten, erhalten ab 2023 mindestens 1.400 Euro Förderung monatlich. Liegt der derzeitige Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung unter diesem Mindestniveau, wird die Differenz aufgestockt. Personen, deren derzeitiger Leistungsanspruch über 1.400 Euro liegt, hätten keine Kürzungen zu befürchten, so der Arbeitsminister.
Ziel: Pflegeberuf attraktiver gestalten
Ziel dahinter sei es, den Pflegeberuf attraktiver
zu gestalten und mehr Menschen in Pflegeassistenz- und
Pflegefachassistenzausbildungen sowie Ausbildungen für
Sozialbetreuungsberufe und den gehobenen Dienst für Gesundheits- und
Krankenpflege zu bringen.
Berechtigt für das Pflegestipendium sind Menschen ab 20 Jahren
Berechtigt sind Menschen ab 20 Jahren,
die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder deren Schul- oder
Studienabbruch oder AHS-Matura mindestens zwei Jahre zurückliegt. Sowohl
Arbeitssuchende als auch Karenzierte sind anspruchsberechtigt. Die
Genehmigung erfolgt durch das AMS vor Beginn der Ausbildung, wobei auch
Personen mit abgeschlossener Erstausbildung gefördert werden können.
Auch Menschen, die sich seit 1. September 2022 in Pflegeausbildungen
befinden, können ab 1. Jänner 2023 mittels Antrag beim AMS das
Pflegestipendium in Anspruch nehmen. Auszubildende, die diese Ansprüche
nicht erfüllen, erhalten einen monatlichen Ausbildungsbetrag in Höhe von
600 Euro.
Qualifizierungsförderung soll größeren Fokus bekommen
Auch soll ein größerer Fokus auf die
Qualifizierungsförderung gelegt werden. Künftig soll die Weiterbildung
von gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften, im Bereich
sozialer Dienstleistungen 75 Prozent (statt bisher nur 60 Prozent) der
Kurs- und Personalkosten betragen.
Jährlich 30 Mio. Euro für das Pflegestipendium
Für das Pflegestipendium und
die Aufstockung der Mittel für Höherqualifizierung werden jährlich über
30 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung stehen. Dadurch sollen 1.000
zusätzliche Ausbildungsplätze pro Jahr geschaffen werden.
Ausweitung des Ausbildungszuschuss in der Pflege
Ausgeweitet wird auch der Ausbildungszuschuss: Rückwirkend ab September erhalten 5.500 Schülerinnen und Schüler in Sozialbetreuungsberufen für ihre gesamte Ausbildungszeit 600 Euro im Monat. Die Regelung gilt für Gesundheits- und Krankenpflegeschulen sowie Fachhochschulen. Bisher wurden Auszubildende in Sozialbetreuungsberufen nur für die Dauer eines Ausbildungsjahres gefördert. Dafür wurden die verfügbaren Mittel um 13 Mio. Euro erhöht. Insgesamt stehen für den Ausbildungszuschuss damit 264 Millionen Euro zur Verfügung. "Davon profitieren nun auch alle Erstauszubildenden in den Sozialbetreuungsberufen für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung. Mit diesen Maßnahmen treten wir dem akuten Mangel an Pflegekräften entgegen", so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).