Die Bundesländer haben sich am Dienstag im Streit um die Anhebung der Zuverdienstgrenze für aus der Ukraine Vertrieben geeinigt.
Am Dinestag gab es eine Einigung bei der Anhebung der Zuverdienstgrenze für aus der Ukraine Vertriebene. Das Bundesland Kärnten hat seinen Widerstand aufgegeben, gab das Innenministerium am Dienstag bekannt. Damit kann der Vorschlag umgesetzt werden, die Zuverdienst-Möglichkeit für jene Vertriebenen, die sich in der Grundversorgung befinden, von derzeit 110 Euro plus maximal 80 Euro pro Familienmitglied auf die Geringfügigkeitsgrenze von 485,85 Euro anzuheben.
Höhere Zuverdienst-Möglichkeit für Ukraine-Flüchtlinge möglich
Kärnten hat die Neuregelung der Zuverdienst-Grenze für Geflüchtete aus der Ukraine bisher u.a. aus rechtlichen Gründen abgelehnt, weil das von der SPÖ geführte Bundesland meint, dass die Anhebung dann auch für alle anderen Asylwerber in der Grundversorgung gelten müsste. Sowohl das Innenministerium wie auch das Land Kärnten versuchten seit Monaten, ihre Positionen mit Gutachten zu untermauern.
Innenministerium hat der von Kärnten vorgeschlagenen Lösung zugestimmt
In einem im Innenministerium am Vortag eingelangten
Schreiben habe die Kärntner Landesrätin Sara Schaar nun der
vorgeschlagenen Lösung zugestimmt und will diese vorerst mittragen, hieß
es aus dem Innenministerium. Damit ist eine Anhebung der
Zuverdienstgrenze auf Grundlage des vorgeschlagenen Modells nun möglich.
"Ein diesbezüglicher Beschluss kann daher im nächsten
Bund-Länderkoordinationsrat beschlossen werden", so das Innenressort.
Kärnten für einheitliche Lösung bei Zuverdienst-Grenze für Geflüchtete
Landesrätin
Schaar untermauerte in einem an das Innenministerium gesendeten Brief
ungeachtet der Zustimmung noch einmal die Rechtsmeinung ihres
Bundeslandes: "Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass der von Seiten
des Bundeslandes Kärnten vertretene Rechtsstandpunkt der (verfassungs-
und gleichheitsrechtliche) richtige ist", heißt es in dem Schreiben.
"Mein Bestreben war es von Beginn dieser Frage an sowohl eine
verfassungsrechtlich konforme, vor allem aber eine faire und für alle
hilfs- und schutzbedürftigen Fremden einheitliche Lösung zu finden", so
Schaar. Kärnten werde aber "im Sinne einer vorläufigen Lösung dieser
Situation Ihren Vorschlag vorerst mittragen - unabhängig der Tatsache,
dass wir auch weiterhin eine menschlich faire und einheitliche Lösung in
dieser Frage anstreben".
Anhebung der Zuverdienstgrenze bei Ukrainern sei wichtige Maßnahme
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sagte
in einer schriftlichen Stellungnahme, die Anhebung der
Zuverdienstgrenze für Ukrainerinnen und Ukrainer sei "eine wichtige
Maßnahme bei der Integration dieser Menschen in den Arbeitsmarkt. Die
Hartnäckigkeit in den Verhandlungen und in den zahlreichen Gesprächen
haben sich letztlich ausgezahlt und zu einer Lösung geführt. Das ist das
Wichtigste. Ich danke allen Bundesländern, den Gemeinden, aber vor
allem auch den vielen zivilen Hilfs- und Freiwilligeninitiativen, wie
der Caritas, der Volkshilfe, dem Roten Kreuz oder dem
Arbeitersamariterbund die seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf
die Ukraine großartiges bei der Unterstützung der Kriegsvertriebenen
geleistet haben."
Diskussion um Zuverdienst-Grenze für Ukrainer seit Ende März
Die Diskussion zieht sich bereits seit Ende März
- damals empfing Karner die Landesflüchtlingsreferenten zu einer
außerordentlichen Tagung, um die Folgen des russische Angriffs auf die
Ukraine zu debattieren, der eine Flüchtlingswelle auch in Richtung
Österreich ausgelöst hatte. Neben dem Problem der Schaffung
ausreichender Quartiere wurde eben auch über eine deutliche Anhebung der
Zuverdienstgrenze in der Grundversorgung gesprochen - "dies wurde und
wird nach wie vor als wichtige Maßnahme für die Integration in den
Arbeitsmarkt gesehen", so das Innenministerium am Dienstag.
Modell zur Anhebung der Zuverdienstgrenze am 10. Mai
Am 10.
Mai wurde dann im Rahmen der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz ein
Modell zur Anhebung der Zuverdienstgrenze vorgestellt und dieser
Vorschlag an alle Bundesländer übermittelt. Das Modell sieht laut
Innenministerium ab einem Überschreiten einer vorgeschlagenen
Zuverdienstgrenze eine stufenweise Reduktion der Leistungen in der
Grundversorgung vor.