In Österreich tritt am Samstag die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Die Regelung bringt vor allem für Radfahrer und Fußgänger deutliche Verbesserungen.
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung sollen vor allem deutliche Verbesserungen für Fußgänger, Radler und für die Verkehrssicherheit insgesamt bringen. "Die neuen Verkehrsregeln sorgen mit umfassenden Verbesserungen für einen wesentlich höheren Stellenwert von und Zufußgehen", sagte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne).
Verbesserung durch StVO-Novelle für Radfahrer und Fußgänger
Für Radfahrer ändert sich folgendes: Autos müssen beim Überholen von Fahrrädern künftig einen festgelegten Abstand einhalten. An die Stelle einer ungenauen Faustregel treten ab 30 km/h erstmals exakte und verpflichtende Mindestabstände: innerorts 1,5 Meter und außerorts zwei Meter.
Abbiegen bei Rot bei gewissen Ampeln für Radfahrer erlaubt
Erlaubt wird das schützende Fahren neben Kindern auf dem
Fahrrad. "Wenn man ein Kind am Rad begleitet, darf man künftig immer
nebeneinander fahren, außer auf Schienenstraßen", hieß es in einer
Aussendung. Zudem dürften Radfahrer künftig bei ausgewählten und mit
einem Schild gekennzeichneten Ampeln bei Rot rechts abbiegen.
Ab Samstag gilt für Fußgänger auf dem Gehsteig der "Vorrang"
Auch
die Rechte der Fußgängerinnen und Fußgänger sollen gestärkt werden.
Künftig gilt etwa "Vorrang" für Fußgänger auf dem Gehsteig. "Es wird
klargestellt, dass Fahrzeuglenker beim Queren von Gehsteigen
Fußgängerinnen und Fußgänger nicht gefährden oder an der Nutzung des
Gehsteigs hindern dürfen", so der Ministerium.
Durch StVO-Novelle auch Änderungen bei Öffi-Haltestellen
Änderungen gibt es
auch bei den Öffi-Haltestellen: Kann an einem Bus oder an einer
Straßenbahn in der Haltestelle rechts, also an der Ausstiegsseite
vorbeigefahren werden, müssen Fahrzeuge nun neu ausnahmslos
stehenbleiben, solange Fahrgäste ein- und aussteigen. Erst wenn die
Türen wieder geschlossen sind und niemand mehr zum Öffi gelangen will,
darf in Schritttempo vorbeigefahren werden.
Rechts abbiegen mit dem Lkw nur noch in Schrittgeschwindigkeit
Rechts abbiegen mit
Lkw ist ab 1. Oktober nur in mehr Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Beim
Abbiegen kommt es dem Ministerium zufolge immer wieder zu gefährlichen
Situationen, weil Fußgänger von abbiegenden Lkw-Fahrern übersehen
werden. Deshalb müssen Lkw künftig überall im Ortsgebiet beim
Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wo mit Fußgänger- oder
Fahrradverkehr zu rechnen ist.
Neue Regeln sorgen für sicheres Radfahren und Zufußgehen
"Die neuen Verkehrsregeln sorgen
mit umfassenden Verbesserungen für einen wesentlich höheren Stellenwert
von Radfahren und Zufußgehen. Und wir verringern dabei auch Barrieren
für Menschen, die im Rollstuhl, mit Rollator oder einem Kinderwagen
unterwegs sind", sagte Gewessler.
Fokus der StVO-Novelle auf Sicherheit für gefährdete Gruppen
"Der klare Fokus dieser
aktuellen Reform der Straßenverkehrsordnung liegt auf der Erhöhung der
Sicherheit für Gruppen von Menschen, die im Straßenverkehr besonders
gefährdet sind: Fußgänger, Radfahrer und Kinder. Die Verkehrssicherheit
ist aber keine statische Materie, sondern muss permanent
weiterentwickelt werden. Die Expertinnen und Experten des
Innenministeriums arbeiten daher gemeinsam mit jenen des
Klimaschutzministeriums bereits an weiteren notwendigen Maßnahmen zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit in Österreich", unterstrich
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).