Im Falle des Streits des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) mit Spar um Demos der Tierschützer vor den Filialen konnte Spar einen Gerichtserfolg erlangen.
Wie der VGT heute mitteilte, sei er - nicht rechtskräftig - zu einer Zahlung von 47.500 Euro verurteilt worden, des weiteren müsse er es unterlassen, Spar mit Tierleid in Zusammenhang zu bringen. Der VGT sprach heute von einer Einschüchterungsklage und kritisierte das Urteil in 1. Instanz. Er kündigte Berufung an.
"Dass das Gericht uns ernsthaft vorschreibt, gegen wen wir demonstrieren und woran wir Kritik üben dürfen, ist für eine Demokratie doch unerträglich", empörte sich VGT-Obmann Martin Balluch am Freitag in einer Aussendung. Für ihn ist die Sachlage klar: "Wer Fleisch von Schweinen auf Vollspaltenboden verkauft, muss auch mit dafür verantwortlich gemacht werden können, was dieser Boden für die Schweine bedeutet."
Spar betont, dass es kein Problem mit den Demonstrationen der Tierschützer gegen Spaltenböden in der Schweinemast hat. Es sei jedoch inakzeptabel, dass so getan würde, als würde nur Spar Fleisch von Tieren dieser Haltungsform anbieten. Ganz im Gegenteil, Spar
verarbeite mehr Schweine aus Tierwohlhaltung als alle anderen Händler
zusammen. Dieser Argumentation sei auch die Richterin am Handelsgericht
Wien gefolgt.
Dass obendrein noch in den VGT-Kampagnen ein "bluttriefendes" Spar-Logo verwendet werde "geht zu weit, das können wir nicht akzeptieren", so Spar-Sprecherin Nicole Berkmann zur APA. Es gehe Spar keineswegs darum, den VGT mittels Geldforderungen einzuschüchtern, sondern es sei nun mal bei einem derartigen Verfahren notwendig, einen Streitwert zu benennen.