Die Strompreisbremse soll laut Fiskalrat nur auf die einkommensschwächsten 35 Prozent der Haushalte abzielen, um die Zusatzkosten von drei auf eine Milliarde zu senken.
Der Fiskalrat kritisiert, dass die Stromkostenbremse zu breit aufgesetzt ist. Nach Meinung der Experten sollte die Maßnahme nur die einkommensschwächsten 35 Prozent der Haushalte entlasten. Damit würden die zu erwartenden Kosten von drei auf eine Milliarde sinken, geht aus einer Analyse des Büros des Fiskalrates hervor. Der Haken daran: noch gibt es keine Datenbasis zu verfügbaren Haushaltseinkommen, die aber für Umsetzung des Fiskalrat-Modells nötig wäre.
Der Initiativantrag zur Stromkostenbremse ist im Nationalrat bereits eingebracht, er wird bei einer der Sondersitzungen kommende Woche weiter behandelt und wohl noch im Oktober beschlossen. Er zielt darauf ab, dass jeder Haushalt auf ein Grundkontingent von 2.900 kWh (entspricht 80 Prozent des durchschnittlichen jährlichen Haushaltsverbrauchs) einen subventionierten Preis bezahlt. Für einen darüber hinausgehenden Verbrauch wäre auch weiterhin der jeweils gültige Marktpreis zu entrichten.
Laut der Analyse des Büros des
Fiskalrates wäre die budgetäre Auswirkung einer adaptierten Version der
Stromkostenbremse, die auf die einkommensschwächsten 35 Prozent der
Haushalte abzielt, um etwa zwei Drittel geringer als die im Ministerrat
beschlossene Ausgestaltung. Bei diesem alternativen Ansatz würden
Stromkostenzuschüsse lediglich jenen Haushalten gewährt werden, deren
verfügbares laufendes Einkommen nicht ausreicht, um ihre monatlichen
Konsumausgaben zu finanzieren.
Im Rahmen der Analyse wird die
Annahme getroffen, dass der Strompreis pro kWh zumindest auf die Höhe
der Subventionierungsobergrenze von 40 Cent/kWh ansteigt, sodass der
Zuschuss pro subventionierter kWh in maximaler Höhe zum Tragen kommt.