Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich hat die EU-Kommission vorangetrieben, weil die Republik die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern nicht vollständig umgesetzt habe.
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich vorangetrieben, wegen einer nicht vollständig umgesetzten EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz. Auch Belgien, Rumänien und Slowenien erhielten in dieser Causa bereits zum zweiten Mal Mahnschreiben von der EU-Behörde, wie diese am Donnerstag mitteilte.
Die EU-Staaten mussten die EU-Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 umsetzen. Sollte Österreich nun binnen zwei Monaten der EU-Kommission nicht zufriedenstellend antworten, kann diese den Europäischen Gerichtshof anrufen. Die EU-Kommission hatte wegen mangelnder Umsetzung der Richtlinie im Februar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet.
Beim Whistleblowing geht es um das
Aufdecken und Weitergeben von Missständen oder kriminellen
Machenschaften durch Insider, die meist als Mitarbeiter einen
privilegierten Zugang zu Informationen haben. Angesichts mehrerer
Skandale wie dem Facebook-Datenleck oder den sogenannten Panama Papers,
die erst durch Whistleblower öffentlich geworden waren, legte die
EU-Kommission im April 2018 einen Vorschlag zum einheitlichen Schutz der
Hinweisgeber vor.