Am Mittwoch hat die Bundesregierung die Förderrichtlinie zum im Sommer beschlossenen Energiekostenzuschuss-Gesetz für Unternehmen präsentiert.
Energieintensive Unternehmen sollen laut Energiekostenzuschuss-Gesetz der Regierung mit insgesamt 1,3 Mrd. Euro gefördert werden. Betriebe, deren Energiekosten mindestens drei Prozent ihres Umsatzes betragen, können den Zuschuss ab Mitte November beantragen - das Geld soll noch heuer fließen. Gefördert wird nur, wer auf Heizschwammerln und Geschäftsbeleuchtung in der Nacht verzichtet.
Energiekostenzuschuss: So viel bekommen Unternehmer
"Mit
dem Energiekostenzuschuss unterstützen wir energieintensive Unternehmen
und gewerbliche Vereine mit einer Förderung von 30 Prozent ihrer
Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe", sagte Wirtschaftsminister
Martin Kocher (ÖVP) in einer Stellungnahme. Im
Unternehmens-Energiekostenzuschuss-Gesetz war ursprünglich ein
Fördervolumen von 450 Mio. Euro vorgesehen, dieses Volumen soll nun
wegen der stark gestiegenen Energiepreise auf 1,3 Mrd. Euro aufgestockt
werden.
Energiekostenzuschuss für Betriebe über Förderbank des Bundes abgewickelt
Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des
Wirtschaftsministeriums von der aws, der Förderbank des Bundes. Dort
wird man sich ab Ende Oktober bis Mitte November registrieren können,
die formale Antragstellung ist ab Mitte November möglich. Die Auszahlung
der Förderungen hat Kocher noch in diesem Jahr in Aussicht gestellt.
Unternehmen gefördert vom Februar bis September 2022
Gefördert
werden Unternehmen, die im vergangenen Jahr oder im Förderzeitraum
Februar bis September 2022 - das muss von einem Steuerberater bestätigt
werden - mindestens 3 Prozent ihres Produktionswertes oder ihres
Umsatzes für Energie ausgegeben haben. Ausgenommen von diesem
Eingangskriterium sind Unternehmen bis maximal 700.000 Euro
Jahresumsatz. Von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen, die als
staatliche Einheiten gelten, aber auch Banken und energieproduzierende
oder mineralölverarbeitende Unternehmen.
Energiekostenzuschuss mit vier Förderstufen für Unternehmen
Insgesamt gibt es vier
Förderstufen, die sich am EU-Krisenrahmen orientieren. Zusätzlich zum
Energiekostenzuschuss werden Klein- und Kleinstunternehmen pauschal
gefördert. Ab einer Zuschusshöhe von 10.000 Euro wird die Förderung
offengelegt. Die Gespräche in den vergangenen Wochen seien "sehr
intensiv" gewesen, räumte Kocher ein, aber es handle sich um eine
komplexe Materie und man habe sich um Treffsicherheit bemüht.
Wenn man Haushalte entlaste, müsse man Unternehmer entlasten
Wenn
man die Haushalte entlaste, müsse man auch die Unternehmer entlasten,
erklärte Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) am Mittwoch im Pressefoyer nach dem
Ministerrat. Man unterstütze Unternehmen vom großen Betrieb bis zur
"klassischen Bäckerei", betonte er. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne)
ergänzte, dass auch unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen
Vereinen umfasst sind. "Wir werden die Teuerung als solche natürlich
nicht wegbekommen", bekräftigte Kogler. Die derzeitigen Preisströme
seien aber geeignet, alles zu zerstören, deshalb müsse man Unterstützung
bieten.
Energiekostenzuschuss für Firmen wird an Auflagen geknüpft
Die staatlichen Förderungen werden mit Auflagen verknüpft
sein - die Wünsche der Grünen waren lange Knackpunkt der Verhandlungen.
Dass bei diesen Energiepreisen ohnehin jeder spare, sei klar, gab
Kogler dem Argument von Wirtschaftsseite gegen solche Auflagen durchaus
recht - dennoch müsse man darauf schauen, dass "Verschwendung" nicht
gefördert werde, unterstrich er. Es handle sich um "lauter Dinge, die
der Hausverstand schon sagt", meinte Energieministerin Leonore Gewessler
(Grüne). In einer Zeit, in der man die Privathaushalte bitte, Energie
zu sparen, sei es auch angebracht, von Unternehmen einen Ansporn zum
Sparen einzufordern.
Heizungen im Außenbereich von Betrieben müssen abgedreht werden
Nunmehr ist vorgesehen, dass als
Förderbedingung Heizungen im Außenbereich von Unternehmen (z.B.
Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte) ausgeschaltet werden müssen.
Geschäfte inklusive Schaufenstern dürfen zwischen 22 Uhr bzw.
Betriebsschluss und 6 Uhr nicht beleuchtet werden, also, wie Kogler es
nennt, keine "Beleuchtungsfestspiele" mehr veranstalten. Ebenso dürfen
Türen von Geschäften, die öffentlich zugänglich sind, nicht dauerhaft
offen gehalten werden. Kein Ausschlusskriterium für die Förderung sind
etwa Flutlichtanlagen in Skigebieten oder beheizte Außenpools.
Wie Unternehmen kontrolliert werden sollen, blieb offen
Wie
das konkret kontrolliert wird, blieb offen. Die Unternehmen müssten ja
im Zuge des Antrags unterschreiben, dass man die Förderbedingungen
einhält, erläuterte Gewessler auf Nachfrage. Es werde auch
stichprobenartige Kontrollen der aws geben, ob diese tatsächlich erfüllt
werden.