Am Mittwoch verkündete die Bundesregierung die Details zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen in Österreich. Alle Informationen finden Sie hier.
Für den Zeitraum Februar bis September 2022 soll es für Unternehmen, die mehr als 3 Prozent ihres Jahresumsatzes für Strom, Gas und Treibstoffe ausgeben, Energiekostenzuschüsse von insgesamt 1,3 Mrd. Euro geben. Für Betriebe, die weniger als 700.000 Euro Jahresumsatz machen, gilt diese 3-Prozent-Hürde nicht. Die Förderung sieht vier Förderstufen vor, wobei in der Basisstufe 1 die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 mit 30 Prozent gefördert wird.
Hier finden Sie alle Details zum Energiekostenzuschuss für Betriebe
In der Förderstufe 1 beträgt die Zuschuss-Untergrenze 2.000 Euro, die Obergrenze ist mit 400.000 Euro festgelegt. Um Doppelförderungen zu vermeiden, müssen die geförderten Unternehmen für die Einstufung als energieintensives Unternehmen und zur Höhe der Mehraufwendungen die Bestätigung einer Steuerberatung vorlegen.
Die Voraussetzungen für den Zuschuss zu Energiekosten für Firmen
Stufe 2: Voraussetzung für den Zuschuss ist mindestens die Verdoppelung der Preise für Strom und Erdgas. In diesen Fällen werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt 2 Mio. Euro pro Unternehmen. Treibstoffe werden in dieser Stufe nicht gefördert.
Unternehmen müssen Verlust durch Energiekosten nachweisen können
Stufe 3: Die Unternehmen müssen darüber hinaus einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten nachweisen können. Die maximale Förderhöhe beträgt pro Unternehmen bis zu 25 Mio. Euro.
Stufe 4 bei Energiekostenzuschuss gilt für bestimmte Branchen
Stufe 4 gilt für ausgewählte Branchen wie Stahl-, Zement- oder Glashersteller. Hier sind maximale Zuschüsse pro Unternehmen bis zu 50 Mio. Euro möglich.
Energie-Mehrkosten zwischen 1. Februar bis 30. September gefördert
Energie-Mehrkosten werden
für den Zeitraum 1. Februar bis 30. September 2022 gefördert - sollte
die EU-Kommission die Genehmigungsfrist über das Jahresende hinaus
verlängern, wäre auch eine Verlängerung grundsätzlich möglich.
Abgewickelt werden die Förderungen über die aws, bei der man sich ab
Ende Oktober bis Mitte November registrieren kann. Unternehmen erhalten
dann eine Absendebestätigung und können ab Mitte November formal einen
Förderantrag stellen.
Größere Betriebe brauchen ein Energiesparkonzept für Zuschuss
Allerdings gibt es die Förderung nicht
umsonst: Größere Betriebe müssen ein Energiesparkonzept im Form eines
Energieaudits vorlegen, andererseits dürfen Unternehmen, die Förderungen
beantragen, bis 31. März 2023 die Innen- und Außenbereiche von
Geschäften zwischen 21 Uhr und 6 Uhr nicht beleuchten, auch Heizungen im
Außenbereich (z.B. Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte) müssen
ausgeschaltet werden. Flutlicht auf der Skipiste oder beheizte
Schwimmbecken von Hotels bleiben erlaubt. Türen von Geschäften dürfen
nicht ständig geöffnet bleiben.
Weitere Auflage für Zuschuss zu Energiekosten bei Boni-Auszahlung
Eine weitere Auflage betrifft die
Auszahlung von Boni: Für das Jahr 2022 dürfen Unternehmen, die einen
Energiekostenzuschuss bekommen, an ihre Manager nicht mehr als die
Hälfte des Bonus des Vorjahres auszahlen.
Richtlinie Energiekostenzuschuss für Unternehmen
Zusätzlich zum
Energiekostenzuschuss für Unternehmen werden analog der Förderrichtlinie
"Energiekostenzuschuss für Unternehmen", Kleinst- und Kleinbetriebe auf
Basis des UEZG (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz) im Rahmen
eines Pauschalfördermodells gefördert. Herangezogen werden die
Energiekosten des Unternehmens 2022 und diese sollen halbiert werden
(optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021). Davon werden 30 Prozent
pauschaliert nach Stufen gefördert. Die Zuschusshöhe nach der
Pauschalierung beträgt mindestens 300 Euro (das entspricht 2.000 Euro
Energiekosten) und maximal 1.800 Euro (bei 12.000 Euro Energiekosten).
Stromkostenzuschuss von 120 Mio. Euro für die Landwirtschaft
Zusätzlich
zur Stromkostenbremse für Haushalte und dem Energiekostenzuschuss für
Unternehmen wurde im Ministerrat ein Stromkostenzuschuss von 120 Mio.
Euro für die Landwirtschaft beschlossen. Die Umsetzung erfolgt als
Sonderrichtlinie des Landwirtschaftsministeriums auf Basis des
Landwirtschaftsgesetzes.