Zum internationalen Tag gegen Lebensmittelverschwendung am Donnerstag fordern der WWF Österreich und "Too Good To Go" von der Politik Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung in Österreich.
Anlässlich des internationalen Tags gegen Lebensmittelverschwendung am Donnerstag hat der WWF Österreich gemeinsam mit dem Unternehmen "Too Good To Go" einen Fünf-Punkte-Plan von der Politik gefordert. "Österreich hat sich dazu verpflichtet, die Lebensmittelabfälle pro Kopf bis 2030 zu halbieren und entlang der Produktions- und Lieferkette zu reduzieren", so WWF-Experte Dominik Heizmann und Theo Koch, Manager von "Too Good To Go".
Rund 40 Prozent der weltweit produzierten Lebensmittel werden laut WWF verschwendet, in Österreich sind es über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg jährlich zumindest eine Million Tonnen. Das habe verheerende Folgen für Umwelt, Gesellschaft und Klima: Rund zehn Prozent des globalen Treibhausgas-Ausstoßes sind auf diese Verschwendung zurückzuführen. "Das dürfen wir uns sowohl aus ethischer Sicht, als auch angesichts der Klima-, Energie- und Lebensmittelkrise nicht länger leisten", warnte Heizmann.
Auch wenn die österreichische
Bundesregierung bereits 2020 im Regierungsprogramm Maßnahmen gegen die
Verschwendung angekündigt hat, fehlen dem WWF zufolge die nötigen
Schritte noch weitgehend. Um das Ziel einer Halbierung der
Lebensmittelabfälle in acht Jahren zu erreichen, reichten freiwillige
Maßnahmen demnach nicht aus. "Es braucht jetzt wirksame Gesetze, um die
unnötige Verschwendung zu stoppen", so Heizmann. Als Vorbilder könnten
hier etwa Frankreich und Italien dienen.
WWF und "To Good To Go"
forderten einen Fünf-Punkte-Plan gegen Lebensmittelverschwendung, der
unter anderem die Datenlage in allen Bereichen verbessern und
öffentliche Berichtspflicht für große Unternehmen im Lebensmittelsektor
verankern sollte. Zudem benötige es einen Beschluss von rechtlich
verbindlichen Reduktionszielen für alle Sektoren der Wertschöpfungskette
sowie die Festlegung einer klaren Hierarchie für den Umgang mit
Lebensmittelüberschüssen: Weitergabe und Weiterverarbeitung sollten vor
der Entsorgung kommen.