Im Prozess um Amtsmissbrauch gegen den NÖ FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine Landesbedienstete sind beide Angeklagte am Freitag in St. Pölten freigesprochen worden.
Im St. Pöltner Prozess um Amtsmissbrauch gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine ehemalige Landesbedienstete ist das Beweisverfahren abgeschlossen worden. Der niederösterreichische FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine Mitangeklagte sind am Freitag in St. Pölten freigesprochen worden.
Freispruch für FPÖ-Landesrat Waldhäusl in St. Pölten
Die Vorwürfe beziehen sich auf die Verlegung von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen in das Asylquartier Drasenhofen (Bezirk
Mistelbach) im November 2018. Oberstaatsanwalt Michael Schön sagte im
Schlussvortrag, dass es um die Frage der Unterbringung in einer
geeigneten Unterkunft gehe. Das Quartier sollte laut dem Vertreter der
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den "Anschein
eines Gefängnisses und eines Abschiebezentrums erwecken" und war
ungeeignet. Durch angeordnete Maßnahmen wie Stacheldraht, Hund und
Kamera seien Flüchtlinge einer ihre Persönlichkeit destabilisierenden
Maßnahme unterworfen worden. Zumindest 14 Jugendliche sollen in ihrem
Recht auf Grundversorgung und Unterbringung in einer geeigneten
Unterkunft geschädigt worden sein.
Vorwürfe: Verlegung minderjähriger Flüchtlinge
Auch wenn der Landesrat von
"Wünschen" gesprochen habe, handle es sich um Weisungen, hielt der
Staatsanwalt fest. In den Formulierungen sei kein Spielraum für
Prüfungen gewesen. In der Anklage gehe es nicht um die hygienischen
Zustände in der Unterkunft und auch nicht darum, ob Bewohner tatsächlich
aus dem Quartier rauskonnten, stellte Schön klar. Das Kindeswohl sei
der entscheidende Faktor.
Jugendliche seien dem Landesrat "ein Dorn im Auge" gewesen
Die betroffenen Jugendlichen seien dem
Landesrat "ein Dorn im Auge" gewesen, der Freiheitliche habe deshalb
eine "Sonderhandlung" angestrebt, sagte Schön: "Der Politiker Waldhäusl
darf sich äußern, wie er möchte. Nicht aber der Landesrat Waldhäusl."
Als Landesrat sei der Angeklagte oberstes Verwaltungsorgan und mache
sich strafbar, wenn er derartige Maßnahmen anordne und nicht im Sinne
der Grundversorgung handle. Dass Waldhäusl davon sprach, der
Stacheldraht solle die Jugendlichen schützen, wies der Staatsanwalt als
"Schutzbehauptung" zurück. Die weibliche Angeklagte habe ebenfalls
wissentlich ihre Befugnisse missbraucht und Weisungen weitergegeben.
Prozess gegen Waldhäusl wegen Amtsmissbrauch in St. Pölten
Waldhäusls
Verteidiger Manfred Ainedter ortete im Schlussplädoyer eine "unklare"
Rechtslage in Bezug auf die Eignung eines Quartiers. Zum Staatsanwalt
sagte er: "Ich widerspreche ganz entschieden. In Wirklichkeit war diese
Unterkunft geeignet." Weiters erklärte der Rechtsanwalt: "Der
Stacheldraht hat überhaupt keine Rolle gespielt", das hätten auch Zeugen
angegeben. "Es gab keine Weisung vom Landesrat, sondern er hat einen
politischen Wunsch geäußert", so Ainedter. Weder Juristen noch der
Betreiber hätten Einwände gehabt. Letztlich gab es "aus optischen
Gründen eine Reihe Stacheldraht auf einem beweglichen Bauzaun". Der
Verteidiger beantragte einen Freispruch.
Landesbedienstete habe Flüchtlinge nicht bewusst schädigen wollen
Philipp Wolm,
Rechtsanwalt der ehemaligen Landesbediensteten, betonte, man könne
seiner Mandantin nicht unterstellen, sie habe Flüchtlinge "bewusst in
ihrer Grundversorgung schädigen" wollen. Die 55-Jährige ist auch wegen
Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung angeklagt. Sie soll im
Ermittlungsverfahren eine E-Mail unvollständig vorgelegt und so den
Verdacht auf ihren Vorgesetzten gelenkt haben. Der Rechtsanwalt wies die
Vorwürfe zurück und ersuchte um einen Freispruch für seine Mandantin.
Schöffenverhandlung hörte zwei Securitys als Zeugen an
Zuvor
wurden in der Schöffenverhandlung am Freitag zwei Zeugen, die damals
als Securitys in der Unterkunft tätig waren, befragt. Demnach durften
und hatten die Bewohner das Quartier verlassen. Ein in die Einrichtung
verlegter Flüchtling meinte hingegen, es "war so wie ein Gefängnis", "es
war schrecklich". "Ich dachte, sie würden mich abschieben. Ich hatte
Todesangst", so der 21-jährige Afghane. Die Bewohner durften laut seiner
Aussage nur in Begleitung von Securitys bis zur Tankstelle gehen.
Proteste gegen Waldhäusl vor dem Gerichtsgebäude in St. Pölten
Vor
dem Gerichtsgebäude wurde wie an vorangegangenen Verhandlungsterminen
gegen den Freiheitlichen protestiert. Auf Transparenten war u.a. zu
lesen: "Waldhäusl muss weg!" und "Waldhäusl entlassen".