Heftige Kritik entbrannte am Fonds IFM, dem Großaktionär des Flughafens Wien am Freitag.
Vertreter von IFM hatten sich als Veranlager von australischen Pensionsfonds präsentiert. Nun entbrannte an dem Großaktionär des Flughafen Wiens heftige Kritik. Es haben aber "profil" und "ZiB2" aufgedeckt, dass sich die Eigentümerschaft am Flughafen über zwei Luxemburger Fonds nur bis zu einer Treuhandgesellschaft (Conyers Trust) auf den Cayman Islands nachverfolgen lässt. Wer dahinter wirtschaftliche Eigentümer sind und woher diese ihr Geld beziehen, ist unklar.
Großeigentümer des Flughafens Wien in Kritik geraten
Der in Österreich als Investor auftretende Fonds IFM Investors, im Eigentum australischer Pensionsfonds, ist laut "profil" lediglich Berater der Conyers Trust, dem die Flughafen-Anteile über zwei Zwischenstationen in Luxemburg gehören. Dafür gibt es einen "IFM Global Infrastructure Fund", der laut "profil" Geld für die Treuhandfirma einsammelt. Wie dieser mit IFM Investors zusammenhängt ist offen, auch die Vertretung von IFM wollte sich am Freitag auf APA-Anfrage dazu nicht äußern. In einer Stellungnahme heißt es lediglich: "Jene Fonds, die IFM Investors verwaltet oder berät, investieren sehr langfristig ... Der Einsatz von Fonds mit Sitz in Jurisdiktionen wie den Kaimaninseln ist für globale Investmentfonds ... üblich". Aber auch der "IFM Global Infrastructure Fund" ist laut "profil" keine juristische Person, die Eigentumsrechte ausüben könnte, sondern lediglich ein Vehikel, um Geld für den Conyers Trust einzusammeln.
Großeigentümer IFM des Flughafen Wiens mit Fonds auf Cayman Islands
IFM ist Ende 2014 mit knapp 30 Prozent beim
Flughafen Wien eingestiegen und hat ab 2016 auf knapp 40 Prozent
aufgestockt. Heuer im Juni hat IFM dann die Schwelle von 40 Prozent
überschritten, was ein Pflichtangebot ausgelöst hat und versucht nun,
auf fast 50 Prozent aufzustocken. Die anderen 50 Prozent teilen sich
Wien und Niederösterreich (je 20 Prozent) und die Mitarbeiter (10
Prozent). Der Flughafen-Vorstand hat aus wirtschaftlichen Gründen von
der Annahme des Angebots abgeraten - einerseits, weil der gebotene Preis
zu niedrig sei, andererseits weil mit dem Verlust des Streubesitzes der
Abgang von der Wiener Börse drohe.
Aufstockung der Aktien des IFM am Wiener Flughafen ändert Machtverhältnisse
Aber mit der Aufstockung
würden sich auch die Machtverhältnisse am Flughafen verändern. IFM wäre
ein größerer Aktionär als Wien und Niederösterreich zusammen. Vermutlich
würde sich der Fonds dann auch nicht mehr mit nur zwei der zehn
Kapitalvertreter begnügen. Bisher hat sich IFM nicht überbordend in die
Geschäfte eingemischt, das könnte sich aber ändern. Jedenfalls wird die
Aufstockung der IFM-Anteile bereits vom Wirtschaftsministerium nach dem
Investitionskontrollgesetz (InvKG) geprüft. Inklusive vertiefter Prüfung
kann das bis zu vier Monate dauern. Durch den Brexit sind die Cayman
Islands als zugehörig zu Großbritannien auch nicht mehr in die EU
eingebunden.
Harsche Kritik an IFM-Beteiligung am Flughafen Wien
Harsche Kritik an IFM und dessen Beteiligung am
Flughafen kam heute von der niederösterreichischen Grünen Helga Krismer
und der Anwältin Susanne Heger, die bereits aktiv gegen den Bau der
dritten Piste am Flughafen Wien aufgetreten ist. In einer gemeinsamen
Pressekonferenz stellten Sie die Vermutung der Geldwäsche gegen IFM in
den Raum. Einziger Anhaltspunkt dafür ist aber die Tatsache, dass die
Treuhandgesellschaft, der die Flughafenanteile zugeordnet werden können,
ihren Sitz auf den Cayman Islands hat und diese auf der schwarzen
EU-Liste von Steueroasen stehen. Die beiden werfen dem
Flughafen-Vorstand, aber auch den Großeigentümern Wien und
Niederösterreich vor, sie hätten bewusst und absichtlich den Flughafen
"zu einem karibischen Spiel" gemacht. Krismer forderte deshalb den
Rücktritt der Vorstände Günther Ofner und Julian Jäger.
Kritik daran, dass Dividende des Flughafens an IFM steuerbefreit ist
Kritik
übten Krismer und Heger auch daran, dass die Dividende des Flughafens an
IFM, konkrete ihre Luxemburger Tochter Airports Group Europe S.à.r.l.,
von der Kapitalertragssteuer befreit ist. Allerdings beruht dies auf
einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) der in letzter Instanz
entsprechend entschieden hat, während die Finanz ebenso wie das
Bundesfinanzgericht die Steuerbefreiung abgelehnt hatten.