Der Hauptangeklagte sowie zwei Vermittler kassierten im Prozess um vorgetäuschte im Landesimpfzentrum St. Pölten bedingte Haftstrafen wegen Beweismittelfälschung.

Der Hauptangeklagte sowie zwei Vermittler kassierten im Prozess um vorgetäuschte im Landesimpfzentrum St. Pölten bedingte Haftstrafen wegen Beweismittelfälschung.
Ein 58-Jähriger bekam - auch wegen Drogendelikten - zwei Jahre auf Bewährung. Ein 43- und ein 48-Jähriger erhielten drei bzw. fünf Monate bedingt. Mehreren Nutznießern der Scheininjektionen wurde Diversion angeboten. Die Entscheidungen des Gerichts sind nicht rechtskräftig.
Der 58-jährige ehemalige Krankenpfleger soll Injektionen vorgetäuscht und damit mehreren Personen gegen Geld zu gefälschten Nachweisen verholfen haben. Insgesamt gab es 15 Angeklagte. Zehn der zwölf Personen, die Scheinimpfungen erhalten haben sollen, bekannten sich schuldig. Sie erklärten sich mit Diversion im Ausmaß von 30 bis 50 Stunden an gemeinnützigen Leistungen bzw. Geldbußen in Höhe von 1.200 bis 4.000 Euro einverstanden. Bei einer Jugendlichen soll das Verfahren für eine Probezeit von einem Jahr zurückgestellt werden.
Die Staatsanwaltschaft gab jeweils keine Erklärung ab. Das Verfahren gegen ein Paar, das laut Anklage ebenfalls nur zum Schein geimpft wurde und sich am Donnerstag nicht schuldig bekannte, wurde zur Einvernahme eines Zeugen ausgeschieden.
(APA/Red)
