Nach einer Klage des Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen den Universal Versand, zahlt dieser nun die zu viel verrechneten Zinsen an die Kunden zurück.
Eine Klage gegen den Universal Versand hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geführt und vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gewonnen. Angefochten wurden Klauseln rund um Teilzahlungen mit einhergehenden Zinsen und Zinseszinsen die einen effektiven Jahreszinssatz von 21,7 Prozent nach sich zogen. Teilnehmer einer Sammelaktion erhalten zu viel verrechnete Zinsen nun bis zu sieben Jahre rückwirkend zurück, teilte der VKI am Dienstag mit.
Universal Versand zahlt nun zu viel verrechnete Zinsen zurück
Die von Universal verwendeten Klauseln zu Teilzahlungsvereinbarungen waren laut OGH nicht ausreichend transparent. Damit fiel nach Rechtsansicht des VKI die Grundlage für die verrechneten Zinsen weg. Er forderte daher die Refundierung ein.
VKI startete kostenlose Sammelaktion für Konsumenten
Der VKI startete im Auftrag
des Sozialministeriums eine kostenlose Sammelaktion, um betroffene
Konsumentinnen und Konsumenten dabei zu unterstützen, die bei
Teilzahlungsvereinbarungen mit der Universal Versand GmbH (Universal)
unzulässig in Rechnung gestellten Zinsen zurückzubekommen. Es wurde eine
außergerichtliche Einigung für die Teilnehmer der Sammelaktion erzielt,
wodurch die zu hohen Zinsen zurückfließen.
Universal Versand verrechnete Jahreszinssatz von 21, 5 Prozent
Auf Basis der
angefochtenen Klauseln hatte Universal den Kunden, die bei einem Kauf
Teilzahlung vereinbart hatten, Zinsen von 1,65 Prozent pro Monat
berechnet (entspricht 19,8 Prozent pro Jahr). Einschließlich der
anfallenden Zinseszinsen ergab dies einen effektiven Zinssatz von 21,7
Prozent pro Jahr. Dies hat zur Folge, dass Universal bei
Teilzahlungskaufverträgen mit Kaufabschlüssen vor dem 30.8.2020 nur die
gesetzlichen Zinsen von 4 Prozent anstelle der berechneten 21,7 Prozent
verlangen darf und die Zinsdifferenz an betroffene Konsumentinnen und
Konsumenten rückerstatten muss.
Universal Versand zahlt nun an Sammlungsteilnehmer zurück
Unviersal zahlt nun nicht nur an
die Sammlungsteilnehmer zurück. Weiters werde Universal unaufgefordert
auch jenen Konsumentinnen und Konsumenten, die nicht an der VKI-Aktion
teilgenommen haben, eine anteilige pauschale Abgeltung leisten, sofern
deren Kundenkonto zum 28.02.2022 einen offenen Saldo aufgewiesen hat.
Die pauschale Abgeltung erfolgt in unterschiedlicher Abstufung und
berücksichtigt Zinsen für maximal drei Jahre für Käufe vor dem
30.08.2020. Der Pauschalbetrag wird im Herbst 2022 dem Kundenkonto
gutgeschrieben. Aufgrund der mit Universal getroffenen Einigung ist die
Sammelaktion damit abgeschlossen.
VKI erfreut, über die "Einigung im Sinne der Konsumenten"
"Es ist sehr erfreulich, dass -
gerade in Zeiten wie diesen - eine rasche Einigung im Sinne der
Konsumentinnen und Konsumenten erzielt werden konnte", betont Ulrike
Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelklagen des VKI. "Betroffene erhalten
nun schnell und unbürokratisch Geld zurück bzw. eine Gutschrift auf ihr
Kundenkonto."
Universal Versand: "Haben stets unsere Kunden im Fokus"
"Wir haben als Unternehmen stets unsere Kundinnen
und Kunden im Fokus. Diese können sich auf uns verlassen. Deshalb war es
uns wichtig, gemeinsam mit dem VKI zu einer guten und raschen Lösung zu
kommen", so Harald Gutschi, Sprecher der Geschäftsführung der Universal
Versand GmbH.