Laut dem nationalen Impfgremium (NIG) ist eine vierte Corona-Impfung nicht für alle Personen zwingend nötig und kann verschoben werden.
Das Nationale Impfgremium (NIG) hat seine Anwendungsempfehlungen für aktualisiert. Dreimal geimpfte Personen, die zusätzlich eine Omikron-Infektion (BA.1, BA.2 oder BA.4, BA.5) durchgemacht haben, zeigen eine gute Boosterantwort und Immunität gegen BA.4/BA.515; 16; 17; 18, heißt es. Vor allem die Unter-60-Jährigen können unter solchen Voraussetzungen die Auffrischung vorerst aufschieben.
Vierte Corona-Impfung kann laut Impfgremium verschoben werden
Bis zu sechs Monate nach der Infektion sei durch den für diese Gruppe keine Verbesserung des Immunschutzes zu erwarten "und damit kann die 4. Impfung entsprechend verschoben werden", so die Experten. Respiratorische Infektionen hinterlassen aber keine dauerhafte systemische Immunität. "So benötigen Personen ab fünf Jahren jedenfalls für eine breite und gut ausgeprägte Immunitätslage in Hinblick auf SARS-CoV-2 eine Grundimmunisierung bestehend aus drei Impfungen (Schema 2+1), unabhängig von durchgemachten Infektionen", wird weiterhin betont.
Impfung trotz durchgemachter Infektion kann zu starker Impfreaktion führen
"Eine
Impfung trotz durchgemachter Infektion schadet nicht, kann aber bei
Unterschreiten des empfohlen Intervalls in der Boosterantwort
eingeschränkt sein und in Einzelfällen zu vermehrten Impfreaktionen
führen", wurde festgehalten. Unerkannte asymptomatische bzw. nicht
abgeklärte/laborbestätigte leichte Infektionen könnten ignoriert und
Impfungen nach dem vorgesehenen Schema durchgeführt werden. Personen mit
PCR-bestätigter Infektion vor der 1. oder im Intervall zwischen 1. und
2. Impfung sollten laut diesen Empfehlungen ab ca. vier Wochen nach
abgelaufener Infektion (negativer PCR-Test) bzw. Genesung geimpft
werden.
Unter-60-Jährige können nach Infektion mit Corona-Impfung warten
Für Personen mit PCR-bestätigter Infektion nach zwei oder
mehr Impfungen gelte: bei asymptomatischem Verlauf nach Schema impfen
möglich, ein Aufschub bis zu sechs Monate aber auch, nach
symptomatischer Infektion können vor allem die Unter-60-Jährigen bis zu
einem halben Jahr zuwarten. Bei Älteren und Risikopersonen - in diesem
Fall altersunabhängig - kann die Impfung laut NIG nach Genesung auch vor
Erreichen der sechs Monate erfolgen.
Zeitliche Variablität bei Corona-Impfschema in Ordnung
Generell sei bei Covid-19 im Impfschema eine gewisse zeitliche Variabilität in Ordnung, Abstände von deutlich weniger als vier Monaten für die 3. und besonders für weitere Impfungen sollten aber vermieden werden. Nach der Grundimmunisierung schwinde bei deutlichem Überziehen der empfohlenen Intervalle zwar der Impfschutz, die Boosterfähigkeit bleibt jedoch erhalten, so das NIG.
Drei bivalente Omikron-Impfstoffe zugelassen und verfügbar
Mittlerweile
sind drei bivalente - an die Omikron-Varianten angepasste - Impfstoffe
für die Anwendung ab zwölf Jahren zugelassen und teilweise auch bereits
in Österreich verfügbar. Grundsätzlich können die Auffrischungsimpfungen
ab zwölf durchgeführt werden und sind weiterhin "jeder Person
empfohlen, die sich schützen will". Das NIG rät speziell ab 60,
Risikopersonen inklusive Schwangeren und Personen mit erhöhter
Exposition etwa im Beruf zum 4. Stich. Dabei könne der gleiche oder ein
anderer Impfstoff wie bei der Grundimmunisierung verwendet werden. Der
Vorzug wird den bivalenten mRNA-Impfstoffen gegeben, weil für sie eine
Zulassung als 4. Impfung durch die europäischen Behörden vorliegt. Es
können aber auch monovalente Impfstoffe eingesetzt werden, dies dann
"off-label".
4.018 Corona-Impfungen wurden am Samstag in Österreich durchgeführt
Am Samstag wurden laut AGES-Daten 4.018 Impfungen
durchgeführt, 3.297 waren Auffrischungen. 5.307.386 Menschen - 58,8
Prozent der Bevölkerung - sind gemäß NIG-Empfehlungen gültig geimpft,
603.512 Personen haben sich bisher "boostern" lassen.