Aufgrund einer Diskirminierung beim Semesterticketkauf sind die Wiener Linien rechtskräftig verurteilt worden.
Ein Ticket für Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens kostet 150 Euro, für ansässige 75 Euro. Wegen dieser Diskriminierung wurden die Wiener Linien nun verurteilt. "Ticketerstattung.at" klagte die Erstattung der Preisdifferenz von 75 Euro sowie 300 Euro pro Ticket für die "erlittene persönliche Beeinträchtigung in Zusammenhang mit der Ungleichbehandlung beim Semesterticketerwerb", hieß es von der Plattform am Donnerstag.
Der Musterklage wurde vollumfänglich stattgegeben, weshalb Studierenden nach diesem Urteil 375 Euro pro Semesterticket zustehen. Bisher schlossen sich rund 3.000 Studierende dem Sammelverfahren an. Die Summe belaufe sich derzeit auf mehr als vier Millionen Euro. Betroffen sind alle Studierenden ohne Hauptwohnsitz in Wien. Dass die Wiener Linien Studierende aufgrund ihres Hauptwohnsitzes ungleichbehandeln, ist laut eines rechtskräftigen Urteils des zuständigen Landesgerichts sachlich nicht gerechtfertigt.
Die Plattform "Ticketerstattung.at"
wurde von der Scrimber IT-Service GmbH ins Leben gerufen. "Wir haben in
erster und zweiter Instanz vollumfänglich gewonnen und freuen uns, dass
die Gerichte unserer Rechtsansicht folgen", sagte Geschäftsführer
Constantin Gulner. Die Planungen für das Sammelverfahren laufen schon
seit 2020. Nach der erstinstanzlichen Entscheidung im Dezember 2021
haben die Wiener Linien Berufung erhoben, sodass der Rechtsstreit beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien
anhängig wurde. Das erstinstanzliche Urteil wurde von der zweiten
Instanz zur Gänze bestätigt, eine Revision beim Obersten Gerichtshof ist
nicht mehr möglich.
Die Teilnahme am ist weiterhin möglich. Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens, die ein oder mehrere Semestertickets um 150 Euro erworben haben, können sich dem Verfahren anschließen. Sobald die Wiener Linien die Ansprüche überwiesen haben, werden 73 Prozent des Betrags an die Studierenden ausbezahlt. Der Rest verbleibt bei der Plattform für die erfolgte Übernahme des Prozesskostenrisikos sowie den administrativen Aufwand bei der Durchsetzung der Ansprüche. "Wir hoffen, den Studierenden bald ihre Ansprüche überweisen zu können", hieß es von der Plattform.
Die Wiener
Linien bestätigten am Donnerstag das Urteil in einer Stellungnahme.
"Das Berufungsurteil liegt uns seit gestern Abend vor und wird nun von
uns geprüft", hieß es gegenüber der APA.