Eine Anwältin will die junge Österreicherin Maria G, die sich mit ihren beiden Söhnen seit Jahren in einem kurdischen Lager in Syrien befindet nach Österreich zurückholen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), bringt auch Österreich unter Zugzwang. Laut dem Urteil habe Frankreich die Anträge französischer IS-Anhängerinnen auf Rückkehr von Syrien nach Frankreich nicht angemessen geprüft. Auch die junge Österreicherin Maria G. befindet sich mit ihren beiden Söhnen seit Jahren in einem kurdischen Lager in Syrien. Die Anwältin der Familie, Doris Hawelka, sieht in dem EGMR-Urteil die Chance, Mutter und Kinder zurückzuholen.
Anwältin will Familie aus Lager in Syrien zurück nach Österreich holen
Im Konkreten hat die Anwältin beim Außenministerium nun konsularischen Schutz für die Familie beantragt. Auf diesen muss das Ministerium nach dem Urteil des EGMR nun mit einem verwaltungsrechtlichen Bescheid reagieren, also mit einer überprüfbaren Entscheidung. Lehnt das Ministerium ab, könne man rechtlich dagegen vorgehen, so Hawelka. Zugleich betont sie, dass Deutschland bis Endes Jahres alle ihre Staatsbürger in Lagern aus Syrien zurückholt.
Anwältin legt besonderen Wert auf das Wohl der beiden Kinder in Syrien
Besonderes Augenmerk
legt Hawelka auf das Wohl der beiden Kinder, vier und sechs Jahre alt.
Diese haben in ihrem Leben bisher nur das von den Kurden geführte
Internierungslager "Al-Roj" gesehen. "Die Mutter habe Angst um die
Kinder", sie versuche daher, den ganzen Tag im Zelt zu bleiben, sagt
Hawelka. Zwar würde das Außenministerium die Kinder ohne die Mutter
zurückholen, doch die Anwältin argumentiert dagegen. Und zwar mit dem
Recht auf Familie aus Sicht der Kinder, die so wie ihre Mutter
österreichische Staatsbürger sind.
Außenministerium Wien: Für das Wohlergehen der Familie sei gesorgt
Seitens des Außenministeriums in Wien
betont man, dass man bemüht sei, dafür Sorge zu tragen, dass
österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen - insbesondere Kinder
- "in den Lagern in Syrien so gut versorgt werden, wie die Umstände es
erlauben." Allerdings habe Österreich derzeit keine in Syrien ansässige
Botschaft und der Zugang zu den Lagern sei "nur sehr begrenzt möglich"
und sei sehr gefährlich. Man hole aber regelmäßig Berichte zum
Gesundheitszustand der Betroffenen ein und könne bei Bedarf medizinische
Hilfe organisieren.
Es gebe kein allgemeines Recht auf Rückführung durch den Staat
Laut Außenministerium hat der EGMR in einem
Urteil festgestellt, dass es kein allgemeines Recht auf Rückführung
durch den Staat für seine Staatsangehörigen gibt. Nur bei Vorliegen von
außergewöhnlichen Umständen könne es zu einer Verpflichtung des Staates
kommen, seine Staatsangehörigen zurückzuholen.