Nach einer Klagsandrohung der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich verzichtet der Energieversorger Verbund auf die Vertragsbindung von einem Jahr bei seinem Float-Tarif.
Der Energieversorger Verbund hat nach Klagsandrohung der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich die Vertragsbindung aus seinen Float-Tarif genommen. Expertinnen und Experten der AK halten diese Vertragsbindung für rechtswidrig und hoffen, dass weitere Stromanbieter diesem Beispiel folgen werden. Bei Float-Tarifen wird der Preis - beim Verbund monatlich - an die Preisentwicklung an der Börse angepasst, das Risiko steigender Preise trägt allein der Kunde.
Ein Konsument aus dem Innviertel wollte seinen Float-Tarif beim Verbund kündigen, nachdem sich der monatliche Teilzahlungsbetrag erhöht hatte, berichtete die AK OÖ in einer Presseaussendung am Mittwoch. Der Stromanbieter lehnte das mit Verweis auf die Vertragsbindung von zwölf Monaten ab und blieb auch gegenüber der Arbeiterkammer auf seinem Standpunkt. Erst als die Interessenvertretung ein Abmahnverfahren einleitete und eine Klage ankündigte, lenkte der Verbund ein und gab eine Unterlassungserklärung ab. Er nahm die Vertragsbindung aus dem Float-Tarif, sowohl für bestehende als auch für zukünftige Kundinnen und Kunden.
Der Verbund verrechnet bei seinem Float-Tarif zusätzlich
einen Fixpreisanteil. Sinken die Preise, werden diese Senkungen auch
automatisch weitergegeben, allerdings trägt ausschließlich der Kunde das
Risiko - zuletzt auch exorbitant - steigender Preise. Da diesem
gravierenden Nachteil kein berechtigtes Interesse des Unternehmens an
der langen Vertragsbindung gegenübersteht, sehen AK-Experten die
Vertragsbindung bei Float-Tarifen als rechtswidrig.
Die
Schlaustrom GmbH, deren Float-Tarif - mit einem Jahr Bindung - stündlich
an die Preisentwicklung an der Börse angepasst wird, war nach
AK-Intervention nicht bereit einzulenken. Die AK veranlasste deshalb
eine Unterlassungsklage, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI)
eingebracht hat.